nein  auf gar keinen Fall. Die Wohnung ist gemietet, es gibt einen Mietvertrag und damit kann der Mieter selber entscheiden, wann und wie häufig er Besuch empfängt. Solange er die gesetzlichen Ruhezeiten einhält, also der Besuch zb nachts im Treppenhaus keinen Lärm macht, kann der Vermieter nichts dagegen sagen. Eine fristlose Kündigung wäre absolut unwirksam. Der Vermieter hat lediglich ein Recht darauf informiert zu werden, falls jemand zur Untermiete bei seinem Mieter wohnt, soweit ich weiß, darf man bis zu 6 Wochen bei jemandem wohnen, ohne das dem Vermieter zu melden. Danach muss man Bescheid geben. Zu deiner Sicherheit solltest du umgehend Mitglied beim Mieterverein werden, die kennen sich mit solchen Vermietern bestens aus. Die schreiben dem notfalls einen Brief und weisen ihn in die Schranken. Der Vermieter geht einfach davon aus, dass du deine Rechte nicht gut genug kennst.

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