Hohe Nebenkosten-Rückerstattung - wie hoch darf die NK-Pauschale gesenkt werden?
NK-Abrechnung 2014 ergab ein Guthaben von 360,-- Euro. Die darf nun laut Gesetz gekürzt werden, angeblich folgendermaßen:
Bisherige Vorauszahlung: 200,-- Euro ./. Guthaben: 360,-- Euro, geteilt durch 12. Das würde aber eine andere Summe ergeben, als vom JC gefordert.
JC hat errechnet: Bisherige NK-Vorauszahlung (Heiz- u. Betriebskosten je 100,-- Euro), jetzige Betriebskosten 105,-- Euro, jetzige Heizkosten 63,-- Euro, aufgerundet auf 170,-- Euro) Also soll die Miete um 30,-- Euro gesenkt werden, dementsprechend wird auch vom JC weniger gezahlt. Wie hoch soll nun gekürzt werden? Der Vermieter selber hat bisher immer um 10,-- Euro die NK-Pauschale erhöht, wenn Nachzahlungen gefordert wurden.
Dann wurde auch schon im Januar zu viel Miete gezahlt, die Kürzung würde ab Februar stattfinden. Kann man die im Januar zu viel gezahlten 30,-- Euro dann auch mit der neuen Mietzahlung verrechnen?
Ist eine Kürzung um 30,-- Euro möglich?