http://www.pro-leben.de/abtr/abtreibung_argumente.php#1
7.) Aber, viele Frauen sind ja auch durch Vergewaltigung schwanger geworden!
Laut dem Bundesamt für Statistik wurden in der BRD im Jahr 2003 von 128 030 Abtreibungen 97,3% nach der sogenannten „Beratungsregelung“ durchgeführt. 2,7 % fallen auf die Medizinische Indikation und 0,020 % (26 Abtreibungen) fallen unter die kriminologische Indikation (Vergewaltigung).
Bevor wieder tausendfach das Argument kommt bezüglich Vergewaltigung und medizinische Indikation.
Eltern haben die Pflicht zu überlegen, ob sie es verantworten können, einem Kind das Leben zu schenken.Diese Überlegungen müssen aber vor der Zeugung eines Kindes angestrengt werden. Ist ein Kind empfangen, hat der Mann bzw. die Frau kein Recht, den Tod dieses Kindes zu beschließen. Über das Leben eines anderen Menschen zu verfügen, zu entscheiden, ob er getötet werden soll oder nicht, ist nicht Selbstbestimmung, sondern Fremdbestimmung. Wenn man schwanger wird hat man bereits ein Kind. Der Unterschied besteht darin, ob man sich für ein lebendes Kind entscheidet oder ob man sein Kind umbringen lässt.