Im Grunde genommen haben alle Schreiber Recht. Doch jeder Lieferant stellt seine Lieferung ein, sobald der Kunde nicht bezahlt. Wasser und Heizung werden vom Vermieter in diesem Fall bezahlt, also geliefert. Warum also soll der Vermieter nicht auch seine Lieferung einstellen können? Im Gewerbebereich ist das gesetzlich schon erlaubt. Mein Tipp: Zahle wenigstens die Nebenkosten an der Vermieter und spreche in Ruhe mit ihm über die fehlenden Mieten. Kündigen kann er fristlos, sobald 2 Monate fehlen oder wenn ständig unpünktlich bezahlt wird.
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Alle Schreiber haben hier zwar irgendwie Recht, aber Wasser und Heizkoten sind ja nicht die Miete, die sowieso schon fehlt, nein der Vermieter liefert Wasser und Heizung, die er ja selber auch bezahlen muss. Jeder kann seine Lieferung stoppen, wenn der Belieferte nicht zahlt, Beispiel siehe oben - Handy, warum der Vermieter nicht. In Gewerberäumen darf er es bereits.