ich glaube, deine frage zielt auf was anderes ab. korrigier mich, wenns falsch ist. aber die frage, inwieweit ein erwachsener mensch verantwortung TRÄGT oder nicht, entscheidet ja der individuelle erwachsene ständig aufs neue selbst. ich kann mich bei jeder verantwortung, die mir angetragen wird, entscheiden, ob ich die nun für mich annehme und entsprechend handle oder nicht - und das immer wieder.

ich glaub, wo du ein paar ansichten zu haben möchtest, ist die frage: inwieweit SOLLTE der erwachsene mensch für sein eigenes handeln verantwortung tragen, und für das anderer menschen?

da kann man jetzt verschiedene meinungen zu haben.

die offizielle, in der praxis umsetzbare, deutsche mehrheitsmeinung, ist die oben angerissene juristische - deshalb ist sie auch gesetz. heißt aber nicht, dass sie der weisheit letzter schluss ist. kann sie sogar oft nicht sein, weil sie aufgrund ihres juristischen zwecks allein schon nicht differenziert genug sein kann, was die unergründlichen tiefen der menschlichen natur angeht. sie definiert lediglich einen pragmatischen, aus deutscher, gesellschaftlicher sicht wünschenswerten gemeinsamen nenner im zusammenleben.

meine vielleicht eher moralzentrierte sichtweise ist die: es kann erstmal als generelles (utopisches) ziel festgehalten werden, dass jeder erwachsene mensch für sich selber und für menschen, die von ihm gerechtfertigterweise abhängig sind (kinder etc.) voll und ganz verantwortung übernehmen soll. ist dies an bestimmten punkten erreicht, und hat der einzelne dann an diesen punkten noch ressourcen übrig, darf man erwarten, dass er seinen verantwortungsbereich auf andere ausdehnt, entsprechend seiner kraft, fähigkeiten und fertigkeiten. z.b. auf familie, freunde, kollegen, bekannte, nachbarn etc. (und zwar auf genau d i e bereiche dieser "anderen", die diese selber mit eigenen ressourcen offenbar nicht ausreichend verantwortlich abdecken können). parallel dazu läuft es aber auch umgekehrt: sollte ein mensch nicht über ausreichend kraft oder bestimmte fertigkeiten oder fähigkeiten verfügen, um für sich selbst und abhängige/schutzbefohlene die volle verantwortung übernehmen zu können (was an diesem oder jenem punkt in unterschiedlichem maß bei jedem der fall ist), so darf von dem betroffenen einzelnen an dieser stelle nur in dem maße die übernahme von verantwortung erwartet werden, in dem er diese auch zu erbringen vermag. der einzelne darf und sollte an den betroffenen punkten meiner meinung nach erwarten, dass ihm hier hilfe durch andere zuteil wird. es liegt aber (erneut, im rahmen seiner ressourcen) wieder in der verantwortung des einzelnen, sich um geeignete zugänge zu hilfequellen zu bemühen.

um auf den punkt des "verfassungszustands" noch einzugehen, also ob dieser eine rolle spielt: sicher spielt z.b. der gesundheits- oder gemütszustand eine rolle bei der frage, in welchem maße eine übernahme von verantwortung erwartet werden darf. einschränkungen in den ressourcen wie kraft, fähigkeiten oder fertigkeiten können ihre ursache sowohl in sozusagen "konjunkturellen" phänomenen haben (z.b. depressive episode), als auch in "strukturellen" (z.b. geistige behinderung von geburt an). beide können der grund dafür sein, dass vom betroffenen menschen zu einem zeitpunkt x ein weniger hohes maß an verantwortung übernommen werden kann.

...lang ists geworden... und was abstrakt... hoffe dennoch verständlich formuliert :)

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also, zur info: hab jetzt die diagonale tatsächlich mal mit pythagoras ausgerechnet... dass ich den noch mal für was gebrauchen können würde... jedenfalls, raus kommen 126 cm, ergo passts mit ziemlicher sicherheit nicht. aber danke für nochmal für die hilfe!

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