das übernimmt kein Hersteller als Garantie, kannst es zwar einschicken und reparieren lassen aber du musst selber dafür bezahlen. Wenns in der tasche von deim Kumpel war und er schuld dran ist müsste seine haftpflicht einspringen...

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klingt für mich einfach nach ner ganz klassischen frau :) das du denkst du würdest sie verstehen ist der wahnsinn. da komm ich gern zu ner vorlesung zu dir :)

Mein TIPP: küss sie einfach mal, wenn du es auch willst, und wart ab was passiert

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ich finde es auch zu früh. die muss sich doch ersmtal die horner abstoßen im straßenverkehr. und so ein auto ist da glaub ich nicht das richtige. das verleitet doch nur zum rasen usw. außerdem weiß die den ideellen wert eines autos doch noch gar nicht zu schätzen. ich finde als Führerschein frischling muss man auch mal autos mit macken haben :)

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das können manche neroversionen automatisch umwandeln. wenn nicht: die dateien nennen sich .vob.

ich nutze dazu das Programm VSO Divx2DVD

hier noch den link http://www.chip.de/downloads/DivxToDVD_13015248.html

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hdmi überträgt alles, bild und ton! an der graka wirds nicht liegen die hat ja auch nichts mit dem ton zu tun. such mal bei dem pc nach einstellungen für die Videoausgabe vielleicht fehlt nur irgendwo ein häckchen

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Hi,

das hängt davon ab, wie du 1 GB definierst:

  • als 1.000.000.000 Byte
  • als 1024 * 1024 * 1024 = 1.073.741.824 Byte ( = 2^30 Byte)

Der Festplattenhersteller nimmt natürlich 1 Milliarde Byte, daher bedeute die Aussage "160 GB" bei ihm "160.000.000.000 Byte.

Dein Betriebssystem sagt "1 GB sind 2^30 Byte" und macht so aus den vorhandenen 160.000.000.000 Byte ~ 149 GB.

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monatstag des braucht doch keiner... ihr werdet halt erwachsen :) jahrestag is da was anderes...

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ist wohl die festplatte kaputt...da kannst dann nix mehr machen

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na du sollst da anrufen um zu erfahren. was jetzt passiert, jetzt zahlst die strafe was die dir geben und dann is des thema gegessen ;)

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mit was hast es den gebrannt? wave oder mp3? autoradio hat mp3?

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da es reine Kullanz ist von geschäften ist Ware zurück zunhemen, ist es auch ihr gutes recht das in Form eines Gutscheins zu machen. aber verfallen darf er nicht. Gutscheine dürfen lt. Gesetz NIE verfallen

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