Antwort
danke an all die lieben antworten!!
es ist also so, das in dem mietbertrag steht "das mietverhältnis beginnt am 01. januar 2010 und läuft auf unbestimmte zeit. das recht zur kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen vorschriften. eine kündigung hat schriftlich zu erfolgen." dann steht neben diesem text noch handschriftlich "jedoch minimum 2 jahre. also bis 01. januar 2012"
das problem ist jetzt einfach folgendes:
- war er nun schon mehrmals in meiner wohnung, ohne mein wissen.. um nach der heizung zu sehen, oder um den installerteur hinein zu lassen.
- haben wir ihn nun mehrmals mündlich darauf hingewiesen, das der schaden zu beheben ist, woraufhin er mit schimmelex antanzte...
- spielt der bis nacht nach 12 uhr, mitten in der woche, gitarre, da macht man kein auge zu!
- die wohnung weist noch mehrere mängel auf: schimmel im bad (aber nur sehr gering) und die haustüre schließt nicht richtig.
ich will einfach nur raus! ich will nicht mehr das er den schimmel beseitigt! wie also komme ich jetzt hier raus? wenn ich dem ne frist setze, wird er den schimmel evtl. beseitign und dann habe ich keinen grund mehr auszusiehn.
ausserdem weis ich gar nicht welche frist ich einhalten müsste!