Es handelt sich um einen Sprung und eine Verunreinigung.

1) Kann mein Vermieter eine rechtskräftigen Schadensersatz fordern ohne mir den Alter der Gegenstände mitzuteilen? Dies ist wichtig um den Prozentsatz zu berechne den er von mir für den Ersatz bekommt. Da es sich um einen Altbau handelt macht dies einen großen Unterschied.

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Um welche Gegenstände es sich handelt ist denke ich egal. Die Gegenstände haben Sprünge. Sind aber auch schon einige Jahre alt. Auf jedenfall möchte meine Vermieterin von mir den Betrag für Einbau und Artikel. Allerdings müsste ich ihr laut Gesetz nur einen Betrag abhängig vom Alter des Gegenstands zahlen. Zumindest habe ich das herausgefunden.

Muss sie mur nun nachweisen wie alt das Zeug ist wenn sie den Schaden fordert oder ich ihr.

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