@Reservist Mag sein, dass es öfters vor kommt. Nur bisher hat sich immer raus gestellt, dass ich im Recht lag. Wenn dir jeden Tag jemand was unterstellt heisst es ja auch nicht das es stimmt oder? - Also bitte Sachlich bleiben und keine Mutmaßungen!

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Wir reden von einem Windschott. Also keine Markenware?!?! - Sprich wann reden wir hier von Fälschung??? Ich denke es wird einfach ein Teil eines 3. Lieferes sein und kein Originalteil. Bin mir aber nicht sicher, da ich den Unterschied nicht kenne. Der Käufer meint, es sei nicht original. Artikel hat bei mir funktioniert. Also habe ich auch rein geschrieben "Bite gut erhaltenes Windschott". Mehr / Weniger war es auch für mich nicht. Ich habe ein Foto von einem gleichen Auto gemacht. Also ist es schon mein Foto.

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Danke für die vielen schnellen Antworten.

Der Wagen ist lückenlos Schekcheft gepflegt bei Mercedes. Aber dieses Verhalten seitens der Hersteller "Kulanz nur bei Service in hauseigenen Werkstätten" ist seit diesem Jahr nicht mehr erlaubt. Sprich egal wo das Auto gewartet wird, Scheckheft ist von nun an Scheckheft.

Diese "Werkstatt um die Ecke" ist eine Mercedes Werkstatt. Bringen den Wagen immer dahin anstatt zum Händler wo wir ihn gekauft haben, da die Werkstatt näher ist. Nur bietet die Werkstatt kein Verkauf, deswegen der Unterschied zwischen Werkstatt und Kauf.

Wir sind Rechtschutzversichtert und da der Wagen immer sehr gepflegt wurde finde ich, dass es schon wert ist die Sachen beheben zu lassen.

Werde also einfach mal zum Händler fahren und schauen was der machen kann. Sagt auch er nix frage ich mal den Anwalt.

Danke schon mal für die Antworten bisher.

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Danke schon mal für die Antworten. Die "Werkstatt um die Ecke" ist eine Mercedes Werkstatt. Sind nur immer dahin gefahren und nicht zum Händler weil die näher ist und die Werkstatt nur eine Werkstatt ist und kein Verkauf. Deswegen der Unterschied zwischen Kaufort und Werkstatt. Wagen ist lückenlos scheckheft bei Mercedes gepflegt. Abgesehen davon gilt die Aussage "Nur bei Scheckheft mit Mercedes" nicht mehr. Mittlerweile dürfte man das Auto auch bei freien Werkstätten reparieren lassen.

Da ich Rechtschutz habe wäre es mir die Sache natürlich wert, da es ein sehr gepflegtes Auto aus 1. Hand ist. Wäre schade drum.

Werde mal die Werkstatt anfahren wo ich den Wagen gekauft habe. Mal schauen, was sich ergibt.

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Ok, die Bestätigung, dass es ich es als Original gekauft habe ist kein Problem. Mehr als sagen was er mir gesagt hat "dass er sie vom Hersteller bezieht" kann ich auch nicht.

Was mir aber mehr Sorgen macht, ist dass er meine Teile vllt. durch eindeutig gefälschte umtauscht und behauptet, das ich ihm die zugeschickt habe.

Was mich halt stutzig macht, ist dass er mich nicht erst angeschrieben hat sondern direkt einen Konflikt gemeldet hat.

Mich kotzt es nur an was Leute mit Unterstellungen alles anrichten können... da fühlt man sich direkt wie ein Verbrecher.

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Habe nun selbst eine einschlägige Antwort gefunden - für alle die es interessiert!

"Urlaubsanspruch bei Ausscheiden - Urlaubsabgeltung - Urlaubsbescheinigung

Scheidet der Arbeitnehmer vor Ablauf der Wartezeit (6 Monate, s.o.) oder -nach Ablauf der Wartezeit- in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres (also bis zum 30.06.) aus dem Arbeitsverhältnis aus, so hat er nach den gesetzlichen Vorschriften einen anteiligen Urlaubsanspruch von 1/12 für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Hat der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits mehr Urlaub genommen, als ihm eigentlich zum Zeitpunkt des Ausscheidens zusteht, können die zuviel genommenen "Urlaubstage" bzw. vielmehr die hierfür gezahlte Vergütung nicht zurückgefordert werden.

Scheidet der Arbeitnehmer in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres aus, hat der Arbeitnehmer seinen vollen (gesetzlichen Mindest-)Urlaubsanspruch. Vielfach sehen Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder einschlägige Tarifverträge für den Fall des Ausscheidens nach dem 30.06. auch eine "Zwölftelungsregelung" vor. Diese ist zulässig, allerdings nur für den Urlaubsanspruch der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht."

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Also die 2 Tage die ich noch aus dem Vorjahr hatte habe ich schon im Januar genommen, das thema ist also durch. Das Thema mit den 24 genommenen Urlaubstagen obwohl ich nur 21 hätte stimmt nicht so ganz.

Ich habe im Februar meinen Jahresurlaub geplant, dieser zieht sich natürlich auch bis in den Dezember. Alle Tage zusammen waren 24. Ich habe extra nicht alle genommen um mir für notfälle noch 3 Tage zu lassen.

Bis zum 15.09 (wo ich aus dem Unternehmen gehen möchte) habe ich dann von meinen 29 Urlaubstagen dieses Jahr 20 in Anspruch genommen.

Wenn das stimmt was hier einige schreiben und ich automatisch nach nem halben Jahr in der Firma den kompletten Urlaub bekomme dann ist das natürlich klasse, das bedeutet also, dass ich dann die 9 Resttage auch noch frei nehmen kann, richtig? juhu - rfeu

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Ich rufe mal eben meine Haftpflicht an, dann weiss ich mehr. Danke aber schon mal für die Richtung ;)

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Für ich ist einfach nur eins wichtig. Kann er sagen "sie sollen nicht mehr kommen" und mir kein Geld mehr zahlen oder nicht. Wenn ich dem zustimme ok, dann ja aber ohne meine Zustimmung nicht oder?

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Ich hab da aber voll das schlechte Gewissen, wenn mir mal sowas passiert :(

Naja er wollte sich nochmal melden, wenn er in der Werkstatt war, hoffe mal, dass es nix größeres ist.

Hatte damals als der Schlauch kaputt war auch an was größeres gedacht, weil wohl einige der Fahrzeuge baubedingt vom Hersteller ein Problem mit dem Motor haben und die meinten, dass dies schlagartig aber auch schleichend passieren kann. Nur wie gesagt, nachdem ich den Schlauch vor 4 Monaten gewechselt habe war das Thema erldigt und alles wieder i.O.

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