Antwort
GEMA (musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.) wenn man zum beispiel ein stück in der schule vorspielt oder ein die schulband ein lied nachspielt z.b von irgendeiner band muss davor geld an die gema gezahlt werden bzw mit der gema abgeklärt werden das man dieses stück nachspielt.
genauso bei musikvideos eigentlich is das lied nich von dir somit bräuchtest du rechte das musikvideo hochladen zu dürfen unter deinem namen. hört sich vllt unnötig an aber somit verdienen die ne menge geld