Hallo, ich weiss aus Erfahrung das man eine Grenzbebauung machen darf, aber nur mit Zustimmung des Nachbarn. Dies sollte auch notarisch fest gehalten werden. Ich musste zwischen meiner Grenze und der Garage 3 m einhalten. Der Nachbar brauch dies aber nicht, wenn er mit Euch eine Grenzbebauung über den Notar vereinbart habt. Vielleicht war ich Euch ein kleine Hilfe. Tschüss

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