Folgender Sachverhalt:

Ich fuhr heute auf eine unbeschilderte Straßenkreuzung zu; also gleichrangige Straßen, rechts vor links. Aus der rechten Straße (Vorfahrt) kam ein Auto auf den Kreuzungsbereich zugefahren. Allerdings nicht vorwärts, sondern im Rückwärtsgang... wohl aus der Parklücke heraus gefahren und zu faul zum wenden.

Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, wie sieht die Rechtslage aus?

Ich persönlich hätte wohl die Vorfahrt missachtet, wäre also schuld. Auf der anderen Seite fährt man aber auch nicht rückwärts auf eine Kreuzung!