Hallo alle zusammen,
ich hab da mal eine Frage. Folgender Sachverhalt.
Mein Nachbar betreibt ein Gewerbe, durch viele Umstände ist jetzt ein Teil dieses Gewerbes kaputt gegangen, ich habe den "Fehler" begannen und ihn anonym über sein Gästebuch kritisiert, aber ca. 2 Stunden später ihm mitgeteilt, dass dieser Eintrag von mir stammte, nun will er mir für das ca. 9 ha Anwesen Hausverbot erteilen.
Dieses Anwesen liegt unserem 9 ha Anwesen gegenüber und ist getrennt durch eine Straße. Der Nachbar selbst ist seit 2008 Unterpächter. Mein Mann ist auf unserem Anwesen geboren und aufgewachsen und ich bin seit 8 Jahren auf diesem Anwesen.
Nun meine Frage, darf ein Unterpächter dieses Hausverbot aussprechen oder muss der Besitzer bzw. der eigentliche Pächter machen. Und die andere Seite ist das Gewohnheitsrechts. Kann man dieses für die Aufhebung des Hausverbotes hernehmen?
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Ulli