BAB wurde abgelehnt, wegen eines zu hohen Einkommens meiner Eltern. Jedoch bin ich 25 und laut Gesetz steht mir Wohngeld zu.
was haltet ihr davon:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben genannten Bescheid lege ich Widerspruch ein.
Mein Widerspruch richtet sich gegen die von Ihnen vorgenommenen Bescheid vom 07.07.2011.
Laut § 20 Abs. 2 (20.21), § 2 Abs. 1a, § 19 WoGG steht mir Wohngeld zu.
Außerdem wurde meine alte Anschrift (xy) zur Wohngeldberechnung genommen. Jedoch wohne ich seit dem 01.06.2011 auf der xxxx.inxxxx.
Hier noch mal die wichtigsten Daten für die Berechnung des Wohngeldes: Gesamteinkommen durch Ausbildung:
- 600 € Brutto entspricht 474 € Netto Einkommen (kein weiteres Einkommen liegt vor)
- Wohnung: 1 Raumwohnung mit 39 m² -Warmmiete: 312 € monatlich
- Drewag: 30 € monatlich
- Versicherungen: 30 € monatlich
Mit meinem Einkommen ist mein Lebensunterhalt nicht tragbar.
Aus dieser Entscheidung folgere ich, dass die von Ihnen bei Feststellung meines Wohngeldes vorgenommenen Berechnungen grundrechtswidrig sind.
Ich beantrage daher, unter Abänderung des Bescheides mein Wohngeldanspruch neu festzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen