Darf die Polizei ungebrauchte Sprühdosen beschlagnahmen?
Ich war neulich zum falschen Zeitpunkt (Spät abends) am falschen Ort (auf einer selten befahrenen Landstraße) und wurde von einem Streifenwagen angehalten. Ich händigte den Polizisten meinen Ausweis aus und diese waren der Meinung ohne begründeten Verdacht in meine Tasche zu schauen. Dies verweigerte ich ausdrücklich. Als es mir schließlich egal war und ich langsam nach hause kommen wollte, zeigte ich den Beamten den Inhalt meiner Tasche und sie fanden unter anderem einige Sprühdosen, die randvoll waren und nicht einmal benutzt worden waren. Sie warfen mir vor dass ich sprühen gehen wollte, was ich abstritt. Schließlich beschlagnahmten sie die Sprühdosen, weil sie als Beweismittel (wofür auch immer) dienen könnten. Darf die Polizei mich durchsuchen weil ich spät abends unterwegs bin? Durfte die Polizei mir die Sprühdosen beschlagnahmen? Bekomme ich sie zurrück? wenn ja, wann?