ich habe mir mal den Paragraphen §312d BGB durchgelesen und verstehe da einen absatz nicht:

§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

... (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

... 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.

Heißt das jetzt, das ich kein Widerrufsrecht habe?

Ich komme mit dem Juristen-Deutsch nicht so zurecht.

...zur Antwort

Ich habe jetzt mal die beiden Rufnummern von gestern angewählt, bei beiden Versuchen bekomme ich die Meldung, daß die Nummern nicht vergeben wären. Ist das Rechtens??

...zur Antwort

Ich habe nichts notiert. Wann fangen die 2Wochen an?? Gestern, oder wenn ich das 1.Mal etwas von denen bekomme?

...zur Antwort

Danke für die netten antworten. Ich habe die Lösung und damit alle wissen was ich gemeint habe:

(n+1)xn/2x0,55

n= anzahl der Strecken

...zur Antwort