ich habe mir mal den Paragraphen §312d BGB durchgelesen und verstehe da einen absatz nicht:
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
... (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
... 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.
Heißt das jetzt, das ich kein Widerrufsrecht habe?
Ich komme mit dem Juristen-Deutsch nicht so zurecht.