wie Welling bereits schreibst läßt du die USt außer vor. In Deiner letzten Nachfrage stellst Du eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dar, darin hat die USt nichts zu suchen.
Bei Deinen Berechnung für die Profitabilität Deines Geschäfts kannst Du sie komplett rauslassen.
Vereinfacht: Die Differenz zwischen USt auf verkaufte Waren und Ust auf eingekaufte Waren führst Du ans FA ab, da die USt aber in beiden Fällen nicht in Deiner Berechnung (GuV) enthalten war, mußt Du sie auch nicht abziehen