Hallo Michael,
zur Einschätzung der Antwort: Gusto der Personaler kann ich zustimmen. Was die Anrechnung für ein späteres Studium anbelangt, muss ich allerdings vehement widersprechen. Grade in Bayern ist es ähnlich wie in Baden-Württemberg - nämlich so, dass nur hochschulrechtlich erbrachte Leistungen für ein Studium anerkannt werden. Es ist auch kein Aufbaustudium (s.h. erste Antwort) sondern ein sogenannter grundständiger Studiengang (Erststudium). Die Erfahrung zeigt, dass Du mit Deinem Wissen der Weiterbildung auf jeden Fall inhaltliche Vorteile hast und die Disziplin des Lernens schon intus hast. Also: erst bei der gewünschten Hochschule erkundigen, was dort ggf. anerkannt wird. Dies wird über die Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt. Ich wünsche Dir viel Erfolg