Also heute war ich beim Anwalt um mich in dem Fall konkret zu informieren! Und wie ich es mir gedacht habe ist es nicht legitim einfach die existenzsichernden Gelder einzubehalten! Und die Sparkasse hat die Gelder sofort freizugeben! 

Um so erstaunlicher finde ich es, dass die Sparkasse es einfach einbehalten  hat und nicht mehr rausgeben will! Dazu habe ich mich bei der verbraucherschutzzentrale in Dortmund gemeldet und um Hilfe gebeten...die haben mir gesagt ich habe Pech und das Problem nicht ernst genommen!

Genauso erschreckend finde ich es , dass das Amtsgericht in Dortmund das Anliegen nicht ernst genommen hat und sich immer freisprechen kann in dem es sagt setzen Sie sich mit der Sparkasse in Verbindung! Wir haben nix mehr damit zu tun! Es scheint ja in der Praxis normal zu sein, dass die Sparkasse es immer wieder so mit ihren Kunden macht....auch wenn man damit mal eben gegen Grundgesetze verstößt...Wo sind wir denn hier gelandet!? Niemand ist dafür zuständig beim Amtsgericht, dass die Sparkasse Gesetze bricht? Gute Logik....das System scheint ja echt gut zu funktionieren! War ja nur eine 4 köpfige Familie die völlig mittellos da steht....

Also damit ist das Thema abgeschlossen:

Die Sparkasse darf die Gelder nicht einbehalten!!! Keinen Cent der Leistungen die zur Grundsicherung dienen!

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Kann man eine Überweisung zurück buchen? Meinung ändern das selbe wie zahlendreher?

Also eine Freundin hat einen dispo Kredit von ca 700 Euro. Nun kam eine kontopfändung auf ihr Konto...durch ihren dispo weigert sich die Sparkasse ihr Konto in ein pfändungsschutzkonto zu ändern! Aber auf ihr Konto kommen Sozialleistungen, Kindergeld die nicht nur für sie bestimmt sind.

Die Leistungen dürfen dich nicht einbehalten werden? Sie sind doch nicht für Sie sondern für die Kinder. Nun wurde mit einer Schuldenbelastung gesprochen und die haben gesagt dass Rechtspfleger vom Amtsgericht das aufheben können und das Geld müsse freigegeben werden! beim Amtsgericht wird man weggeschickt mit der Begründung sie haben nix damit zu tun, die Sparkasse wäre gesetzlich dazu verpflichtet ein p Konto einzurichten!

Nun jeder schickt einen Weg aber helfen tut einem niemand! Wenn die Sparkasse sich weigert ein neues p Konto zu erstellen...und ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach kommt...was hat man für Möglichkeiten?

Nun wurde mit dem Gläubiger gesprochen und er hat telefonisch versichert...wenn ein Teil Betrag gezahlt wird wird die Pfändung aufgehoben....

Nun hat ein Freund für sie einen Teil gezahlt....damit das komplette Geld freigegeben wird und sie den Teil zurück zahlt...

Aber der Gläubiger hat die Pfändung nach einer Woche immer noch nicht zurück genommen! Obwohl er versichert hat es sofort am nächsten Tag in die Wege zu leiten!

Kann jetzt der Freund seine Überweisung zurück fordern? Es sollte ja unter anderen vorraussetzungen gezahlt werden! Kann er sagen die Überweisung war ein Fehler? Also sein Geld zurück fordern? Also wenn der Gläubiger aufgefordert wird vom Freund seine Überweisung zurück zu schicken da es ein Fehler war? So wie ich es im Internet lese muss ein Empfänger auf Aufforderung den Betrag zurück geben, wenn Es ein Fehler war zB Zahlendreher oder so...wenn nicht wäre es sogar betrügerische Bereicherung oder nicht?

Also greift so etwas nur nach einem zahlendreher oder kann der Freund sagen die Voraussetzung war dass er es bar bekommt nach 3 Tagen oder sonst was...theoretisch kann es ja immer ein "Fehler" gewesen sein....er wollte jmd anderen was überweisen etc.

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Hallo nochmal also doe sachlage hat sich geändert....es waren mehrere gläubiger...die alle ihre pfändungen ruhend gestellt haben...nun hat die sparkasse aber einfach ihren dispo gelöscht..und somit hat sie wieder kein geld zur verfügung? Geht das einfach? Also das doe sparkasse den dispo von heute auf morgen löscht und sie keinerlei geld mehr hat? 

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Kann man eine Überweisung zurück buchen? Meinung ändern das selbe wie zahlendreher?

Also eine Freundin hat einen dispo Kredit von ca 700 Euro. Nun kam eine kontopfändung auf ihr Konto...durch ihren dispo weigert sich die Sparkasse ihr Konto in ein pfändungsschutzkonto zu ändern! Aber auf ihr Konto kommen Sozialleistungen, Kindergeld die nicht nur für sie bestimmt sind.

Die Leistungen dürfen dich nicht einbehalten werden? Sie sind doch nicht für Sie sondern für die Kinder. Nun wurde mit einer Schuldenbelastung gesprochen und die haben gesagt dass Rechtspfleger vom Amtsgericht das aufheben können und das Geld müsse freigegeben werden! beim Amtsgericht wird man weggeschickt mit der Begründung sie haben nix damit zu tun, die Sparkasse wäre gesetzlich dazu verpflichtet ein p Konto einzurichten!

Nun jeder schickt einen Weg aber helfen tut einem niemand! Wenn die Sparkasse sich weigert ein neues p Konto zu erstellen...und ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach kommt...was hat man für Möglichkeiten?

Nun wurde mit dem Gläubiger gesprochen und er hat telefonisch versichert...wenn ein Teil Betrag gezahlt wird wird die Pfändung aufgehoben....

Nun hat ein Freund für sie einen Teil gezahlt....damit das komplette Geld freigegeben wird und sie den Teil zurück zahlt...

Aber der Gläubiger hat die Pfändung nach einer Woche immer noch nicht zurück genommen! Obwohl er versichert hat es sofort am nächsten Tag in die Wege zu leiten!

Kann jetzt der Freund seine Überweisung zurück fordern? Es sollte ja unter anderen vorraussetzungen gezahlt werden! Kann er sagen die Überweisung war ein Fehler? Also sein Geld zurück fordern? Also wenn der Gläubiger aufgefordert wird vom Freund seine Überweisung zurück zu schicken da es ein Fehler war? So wie ich es im Internet lese muss ein Empfänger auf Aufforderung den Betrag zurück geben, wenn Es ein Fehler war zB Zahlendreher oder so...wenn nicht wäre es sogar betrügerische Bereicherung oder nicht?

Also greift so etwas nur nach einem zahlendreher oder kann der Freund sagen die Voraussetzung war dass er es bar bekommt nach 3 Tagen oder sonst was...theoretisch kann es ja immer ein "Fehler" gewesen sein....er wollte jmd anderen was überweisen etc.

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Also wenn ich mit dem Inkasso Büro eine Vereinbarung treffe ( bin nicht der Schuldner oder Gläubiger) und die mir Zusagen und sich dann nicht daran halten....haben sie mich betrogen um mein Geld! Und wenn sie ihre versprochenen Leistungen nicht einhalten will ich es zurück!! Da spielt der Verwendungszweck oder sonst keine Rolle ich habe es unter falschen Tatsachen überwiesen, Punkt! Also zB Ich habe es überweisen damit ihre kontopfändung aufgehoben wird, dass war der Deal und nun habe ich kein Geld und nix bekommen! Das ist Betrug in meinen Augen. Welche Leistungen mir da versprochen wurden sind erstmal egal! 

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Kann man eine Überweisung zurück buchen? Meinung ändern das selbe wie zahlendreher?

Also eine Freundin hat einen dispo Kredit von ca 700 Euro. Nun kam eine kontopfändung auf ihr Konto...durch ihren dispo weigert sich die Sparkasse ihr Konto in ein pfändungsschutzkonto zu ändern! Aber auf ihr Konto kommen Sozialleistungen, Kindergeld die nicht nur für sie bestimmt sind.

Die Leistungen dürfen dich nicht einbehalten werden? Sie sind doch nicht für Sie sondern für die Kinder. Nun wurde mit einer Schuldenbelastung gesprochen und die haben gesagt dass Rechtspfleger vom Amtsgericht das aufheben können und das Geld müsse freigegeben werden! beim Amtsgericht wird man weggeschickt mit der Begründung sie haben nix damit zu tun, die Sparkasse wäre gesetzlich dazu verpflichtet ein p Konto einzurichten!

Nun jeder schickt einen Weg aber helfen tut einem niemand! Wenn die Sparkasse sich weigert ein neues p Konto zu erstellen...und ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach kommt...was hat man für Möglichkeiten?

Nun wurde mit dem Gläubiger gesprochen und er hat telefonisch versichert...wenn ein Teil Betrag gezahlt wird wird die Pfändung aufgehoben....

Nun hat ein Freund für sie einen Teil gezahlt....damit das komplette Geld freigegeben wird und sie den Teil zurück zahlt...

Aber der Gläubiger hat die Pfändung nach einer Woche immer noch nicht zurück genommen! Obwohl er versichert hat es sofort am nächsten Tag in die Wege zu leiten!

Kann jetzt der Freund seine Überweisung zurück fordern? Es sollte ja unter anderen vorraussetzungen gezahlt werden! Kann er sagen die Überweisung war ein Fehler? Also sein Geld zurück fordern? Also wenn der Gläubiger aufgefordert wird vom Freund seine Überweisung zurück zu schicken da es ein Fehler war? So wie ich es im Internet lese muss ein Empfänger auf Aufforderung den Betrag zurück geben, wenn Es ein Fehler war zB Zahlendreher oder so...wenn nicht wäre es sogar betrügerische Bereicherung oder nicht?

Also greift so etwas nur nach einem zahlendreher oder kann der Freund sagen die Voraussetzung war dass er es bar bekommt nach 3 Tagen oder sonst was...theoretisch kann es ja immer ein "Fehler" gewesen sein....er wollte jmd anderen was überweisen etc.

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Also nochmal für alle es geht nicht darum ob man bei der Sparkasse ein knöpfchen drückt und das Geld kommt zurück sondern wem es rechtlich gehört! 

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Also eine Freundin hat einen dispo Kredit von ca 700 Euro. Nun kam eine kontopfändung auf ihr Konto...durch ihren dispo weigert sich die Sparkasse ihr Konto in ein pfändungsschutzkonto zu ändern! Aber auf ihr Konto kommen Sozialleistungen, Kindergeld die nicht nur für sie bestimmt sind.

Die Leistungen dürfen dich nicht einbehalten werden? Sie sind doch nicht für Sie sondern für die Kinder. Nun wurde mit einer Schuldenbelastung gesprochen und die haben gesagt dass Rechtspfleger vom Amtsgericht das aufheben können und das Geld müsse freigegeben werden! beim Amtsgericht wird man weggeschickt mit der Begründung sie haben nix damit zu tun, die Sparkasse wäre gesetzlich dazu verpflichtet ein p Konto einzurichten!

Nun jeder schickt einen Weg aber helfen tut einem niemand! Wenn die Sparkasse sich weigert ein neues p Konto zu erstellen...und ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach kommt...was hat man für Möglichkeiten?

Nun wurde mit dem Gläubiger gesprochen und er hat telefonisch versichert...wenn ein Teil Betrag gezahlt wird wird die Pfändung aufgehoben....

Nun hat ein Freund für sie einen Teil gezahlt....damit das komplette Geld freigegeben wird und sie den Teil zurück zahlt...

Aber der Gläubiger hat die Pfändung nach einer Woche immer noch nicht zurück genommen! Obwohl er versichert hat es sofort am nächsten Tag in die Wege zu leiten!

Kann jetzt der Freund seine Überweisung zurück fordern? Es sollte ja unter anderen vorraussetzungen gezahlt werden! Kann er sagen die Überweisung war ein Fehler? Also sein Geld zurück fordern? Also wenn der Gläubiger aufgefordert wird vom Freund seine Überweisung zurück zu schicken da es ein Fehler war? So wie ich es im Internet lese muss ein Empfänger auf Aufforderung den Betrag zurück geben, wenn Es ein Fehler war zB Zahlendreher oder so...wenn nicht wäre es sogar betrügerische Bereicherung oder nicht?

Also greift so etwas nur nach einem zahlendreher oder kann der Freund sagen die Voraussetzung war dass er es bar bekommt nach 3 Tagen oder sonst was...theoretisch kann es ja immer ein "Fehler" gewesen sein....er wollte jmd anderen was überweisen etc.

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Könnt ihr nicht lesen? Hier geht's nicht darum wen hier was juckt? Wenn ich dir etwas überweise darfst du es doch auch nicht behalten! Und es ging doch nicht von Ihrem Konto ab! Wenn es jetzt von meinem abgegangen wäre und ich es nur vorfertigen wollte bis sie mir es bar gibt und ich es ausversehen schon losgeschickt habe und ich mein Geld wieder will weil ich es bar nicht bekommen habe,  dann geht es hier um rechtliches und nicht was der Gläubiger will! Dann ist es mein Geld und nicht ihres oder das der Gläubiger! 

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Also, war heute beim Anwalt...an meinem Auto konnte kein Lack von seinem Wagen gefunden worden....er ist wahrscheinlich mit dem Nummernschild dagegen....und jetzt 3 Monate später konnte an seinem Wagen auch kein Lack von mir gefunden werden! Der hat zwar Macken aber die sind von einem andern nicht gemeldeten Schaden...die Anzeige wegen Fahrerflucht wurde eingestellt...man kann ihm nicht nachweisen das er den Aufprall gemerkt hat...die Unabhängigen zeugen die alles gesehen haben reichen auch nicht? Jetzt bleib ich auf dem Gutachten sitzen dem Anwalt und meinem Schaden!? Weil der penner sagt ich war das nicht? Bzw hab nix gemerkt? Das kann doch nicht sein! 

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Also ich war nicht vor Ort und unabhängige zeugen haben die Polizei gerufen und die haben den Schaden aufgenommen und die Anzeige geschrieben. 

Denke eindeutiger kann der Fall nicht sein...die Anzeige der Polizei is schon vor über 5 Wochen dahin geschickt worden.  Da muss es doch so etwas wie Fristen geben?! 14 in denen sich der Typ hätte melden können oder sonst was! 


Und meinen Anspruch habe ich doch direk gegen die Versicherung oder nicht?


Danke schonmal im Voraus 


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was heisst über seine verhältnisse lebt? wonach wird das denn beurteilt!? was für infos fehlen denn?

er
antragssteller bezieht bafög, lebt mit freundin und kind, die beiden
alg2...alle  normale regelsätze..wohnung ca. 480 euro....mitschulden ca.
1000

der vermieter wollte das garnicht
eintragen...doch tat dies auf wunsch...durchdie schulden ist man ja im
prinzip noch bedürftiger....

naja falsch gedacht...

auf
jedenfall hätte ich mir eher ein paar grundlagen gewünscht weswegen
danach gefragt wird bzw ob man dadurch abgelehnt werden darf!? 

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Ist übrings so 6-10 Jahre her

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