Wenn alles nicht hilft, wegsetzen
mit 12 Jahren darfst du noch nicht arbeiten.
Ab 13 mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten zB. Zeitungen austragen
Jeder Online Shop der "per Nachname" Versendet (Bezahlung beim Briefträger/Paketboten)
http://youtu.be/LRLdhFVzqt4?t=1m30s
NEIN! Denn laut Gesetz ist ein Messerstich zur abwähr von Schlägen nicht "erforderlich".
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#Notwehrlage
Captain Jack - Captain Jack
Soweit ich weiß, ist es komplett kostenlos, solange du dir die Filme Online auf der Seite anguckst.
"Hochzeit im K11"
Windows Movie Maker
Das Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw. Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält weiterhin Vorschriften für den Jahresmindesturlaub und den Berufsschulbesuch.
Hier ein Größeres Bild: http://s14.directupload.net/file/d/2934/npqodffs_jpg.htm