Also ich denke dass es sich nur um ein Stückchen Schokolade handelt....
Also Platz 1 ist Titanic muhaaaaaaaa
Vielen Dank für eure Antworten, werde das nächste Mal einfach mal nachfragen....falls es ein nächstes Mal gibt (siehe Antwortmöglichkeit 1 :-O)
jaaaaaaaaaa voll schööööööööööön
Ein guter Freund sagte mal zu mir dass ich echt Sprachmaler-Talent hätte lol
http://www.tagesgeld-vergleich.net/zins-zinseszins.html
Ein Jahreseinkommen von ca. 7600 Euro ist steuerfrei. Dazu kommt noch die Werbungskostenpausschale von 920 Euro...das macht also knapp 8500 Euro jährlich. Es kann sein dass dir Steuern abgezogen werden, diese kannst du aber mit der nächsten Einkommensteuererklärung (2010) zurückfordern, wenn du unter dem jährlichen Freibetrag bleibst. Kommst du drüber musst du auch beachten, dass dann sogar das Kindergeld zurück geszahlt werden muss. Du hast ein Urlaubssemester eingelegt!? Bist du trotzdem immatrikuliert an der Hochschule? Hast du den Studentenstatus?
wer nix wird, wird wirt :-D
also eien Beratung ist für mich selbstverständlich, ansonsten kannst den frisör vergessen...gehört schließlich auch zu seinem Job egal ob Billigfrisör oder nicht
also die urls's reichen im normalfall + datum (ganz wichtig). Wenn der autor bekannt ist kann dieser auch zusätzlich angegeben werden. Eine einheitliche Regelung für wissenschaftliche arbeiten (wie z.B. diplom- oder bachelorarbeiten) gibt es in der literatur leider noch nicht.Falls es sich bei dir um eien solche arbeit handelt, einfach mit dem betreuenden Professor absprechen (wie er es denn gerne hätte.
Grüße