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Es gibt in jedem Bundesland passende Regelungen hierzu. Wenn du aus NRW kommst musst du aufgrund des Landeshundegesetzes bei Rassen die größer sind als 40 cm oder schwerer als 20 Kilo und bei Listenhunden deine Sachkunde nachweisen (gegenüber dem Ordnungsamt). Allerdings kannst du dir den 40/20 Hund erst zulegen und musst dann die Sachkunde machen. Bei manchen Haltern wäre es andersrum sinnvoller. Bei Staffs, Bullis und Co. musst du den Test beim Veterinäramt machen, BEVOR du den Hund bekommst. Hier muss das Ordnungsamt auch im Vorfeld die Haltung genehmigen.