Da gibt es eine genaue Erklärung und die dazu passende Formel:

http://de.wikipedia.org/wiki/Würfel_(Geometrie)

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Wenn der kirchliche Friedhof der einzige am Ort ist, hat der Verstorbene ein Anrecht auf einen Bestattungsplatz. Sollte allerdings im selben Ort noch ein städtischer Friedhof vorhanden sein, kann die Kirchengemeinde eine Absage erteilen.

Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf einen Bestattungsplatz an seinem Wohnort. Poste mal bitte das betreffende Bundesland. (Bestattungsrecht = Landesrecht)

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Grundsätzlich ist zuerst einmal die Ehefrau bestattungspflichtig. Nur wenn sie wirklich (und nachweisbar) nicht in der Lage ist, die Bestattungskosten zu tragen, rücken die leiblichen Kinder nach. Solltet der Vater die Kinder der jetzigen Ehefrau adoptiert haben, sind sie dann auch in der Pflicht.

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Die Kosten der Obduktion und die damit verbundenen Folgekosten (Hin- und Rückfahrt) sind von der Staatsanwaltschaft zu tragen, da die den Auftrag dazu erteilt. Wir berechnen den Angehörigen das nur, wenn die Obduktion auf Wunsch der Angehörigen erfolgt und diese den Auftrag dazu erteilen.

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Eindeutig Laichausschlag !

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Da hast du leider sehr schlechte Karten. Du wirst für die Kosten aufkommen müssen.

Daß er bereits eingeäschert wurde, liegt an der üblichen Praxis der Ordnungsämter.

Wenn jemand verstirbt und nicht SOFORT Angehörige zu ermitteln sind, gibt die Ordnungsbehörde am Sterbeort den Auftrag zur Bestattung. Das geht recht schnell, da ja die Bestattungsfrist einzuhalten ist (siehe Bestattungsgesetz des entsprechenden Bundeslandes). Dabei wird meist die günstigste Bestattungsform gewählt, um die Stadt-/Gemeindekasse zu "schonen". Dies ist in den meisten Fällen eine Feuerbestattung mit anonymer Beisetzung der Urne. Wenn dann hinterher noch Angehörige ermittelt werden können, bekommen diese dann einen Gebührenbescheid über die angefallen Kosten. Gegen diesen Bescheid kannst du natürlich Widerspruch einlegen. Leider wirst du damit wenig Glück haben. Wenn die sich an dich wenden, haben die bereits den gesamten Nachlass deines "Erzeugers" ermittelt und ggf. gesichert. Aus diesem Nachlass werden normalerweise die Bestattungskosten bezahlt. Da die sich an Dich gewendet haben, wird es keinen Nachlass geben. Und genau aus diesem Nachlass hättest Du (bzw. die Unterhaltsvorschusskasse) Ansprüche auf den nicht geleisteten Unterhalt.

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Ist legal (Begründung)

Wenn ich dich richtig verstehe, soll der Hund erst kremiert werden, oder ?

Dann kannst Du danach mit Asche mache, was Du willst.

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Schau mal hier:

http://lehrundlern.heintges.de/

Da gibt es Lernsysteme und Online-Lehrgänge mit Prüfung.

Ich benutze dieses Lernsystem seit Jahren für den Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung.

Die haben auch eine CD mit den Prüfungsfragen zum üben und zum erstellen von Test-Prüfungen.

Das ganze soll dort auch online funktionieren. Die Software merkt sich sogar, welche Fragen du schon richtig beantwortet hast. So hast du eine gute Übersicht, welche Du schon kannst und welche nicht.

Gruß,

Dirk

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Hallo !

Was den Mac besser macht als einen Windows-PC, ist das Betriebssystem.

Wenn du jetzt auf deinem Mac Windows installierst, hast du wieder einen Windows-PC. Die Hardware ist zwar immer noch so gut wie vorher, die Sicherheitslücken hat er aber dennoch.

Mac OS X ist weniger anfällig gegen Viren, Trojaner & Co, weil es einfach weniger davon gibt.

Mein Rat: Setze dich mit dem Mac OS X wirklich auseinander und überlege, ob du Windows wirklich noch brauchst. Es gibt mitlerweile für fast alle Anwendungsbereiche gute Mac-Software.

Ich habe es so gelöst: Alle wichtigen Daten und Anwendungen laufen auf Mac OS X. Windows benutze ich nur noch für Spiele und habe dafür eine eigene Start-Partition erstellt. Sollte das Windoof jetzt verseucht werden, gehen keine wichtigen Daten verloren.

Gruß,

Dirk

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