Meine noch studierende Tochter hat Kindergeld und Halbwaisenrente bis zum 27.Lebensjahr bezogen - also das bestätigt die Aussage, dass Du in jedem Fall unterhaltsberechtigt bist, solange Deine/eine Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist! Da sie aus 1. Ehe stammt und der Vater längst verstorben war, konnte er nichts zahlen, ich selbst hatte ein zu geringes Einkommen für 2 Kinder, um sie finanzieren zu können, obwohl ich immer wieder geholfen habe, wo ich konnte. Das Jahr im Ausland zählt mit!! Meine Tochter war in Frankreich und alles lief genau so weiter!!! Jetzt bekommt sie nichts mehr, da sie ein 2.Studium belegt.Und über 27 ist;)... Tröste Dich auch damit, dass sehr viele junge Menschen einfach von einem Elternteil beschissen(sorry) werden!! Ich mache das jetzt alles für meinen 18jährigen Sohn durch-der Vater zahlt keinen Cent und das seit 7 Jahren!!!!Schäbiger geht es nicht mehr!!!Oder??

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bis zum Ende der Ausbildung...

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