Antwort
Jain, also grundsätzlich hast du mit einem abgeschlossenen Jurastudium (beide Examen) die Befähigung zum Richter. Diese gilt natürlich auch nur für Deutschland. Auch hast du das deutsche Recht und das jeweilige Recht des Bundeslandes studiert. In Deutschland hat man somit die meisten Berufsoptionen. Allerdings gibt kann man auch in Großkanzleien o.ä. arbeiten, die International tätig sind. Außerdem gibt es noch wenige andere Möglichkeiten international tätig zu werden (Richter am IGH, auswärtiges Amt, etc). Allerdings ist der große Teil eindeutig der Berufsmöglichkeiten national.