Weil Selbstjustiz aus gutem Grund verboten ist. Ich könnte jetzt lange Ausführungen dazu machen, aber ich glaube die wären an dieser Stelle vergebens
Bei mir Flachland (bin ein kerl)
Bei einer Freundin von mir (21) 80 B
Penis in Vagina
Ich weiß nicht, ob du schon eine zufriedenstellende Antwort bekommen hast. (Mich würden die beiden anderen Antworten jedenfalls nicht befriedigen). Es gibt viele einzelne Punkte, weswegen die Todesstarfe nicht gerechtfertigt ist. Z.B hat Deutschland sich mit völkerrechtlichen Verträgen dazu verpflichtet die Todesstrafe abzuschaffen bzw. nicht einzufuhren. Fernen muss man berücksichtigen, dass die Todesstrafe, sobald sie vollstreckt wurde, endgültig ist. Wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass der Verurteilte doch unschuldig ist, kann man die Todesstrafe nicht mehr aufheben (wie es z.B. bei einer Gefängnisstrafe der Fall ist) und ihn dafür entschädigen. Außerdem verstößt sie meines wissens gegen die Menschenwürde, da bin ich mir aber nicht sicher.
Such dir am besten einen Fachanwalt für Mietrecht. Es ist schwer dir zu helfen, da so viele einzelne Faktoren eine Rolle spielen und die genaueren Umstände von Bedeutung sind
Sollten entführte Flugzeuge abgeschossen werden dürfen?
Strafbarkeit der Mauerschützen
Lehrerbewertungsportale
Rechtmäßig oder rechtswidrig
Sterbehilfe?
Würde sagen:
A. Wärmeenergie
B. Kinetische Energie bzw Rotationsenergie
C. Elektrische Energie
Also wenn man E schmeißt, kaut man oft so viel rum, dass man am nächsten Tag Muskelkater im Kiefer hat
Man muss die nicht täglich wiederholen, das wäre viel zu viel. Ich würde jeden Tag einen Teil machen.
Du hast sie nicht in deinem Langzeitgedächtnis. Einfach immer und immer wiederholen. Wenn man sie einmal lernt, reicht es nicht.
Jain, also grundsätzlich hast du mit einem abgeschlossenen Jurastudium (beide Examen) die Befähigung zum Richter. Diese gilt natürlich auch nur für Deutschland. Auch hast du das deutsche Recht und das jeweilige Recht des Bundeslandes studiert. In Deutschland hat man somit die meisten Berufsoptionen. Allerdings gibt kann man auch in Großkanzleien o.ä. arbeiten, die International tätig sind. Außerdem gibt es noch wenige andere Möglichkeiten international tätig zu werden (Richter am IGH, auswärtiges Amt, etc). Allerdings ist der große Teil eindeutig der Berufsmöglichkeiten national.
Nein, man hat einen Anspruch auf rechtliches Gehör (aus Art. 103 GG soweit ich weiß). Dies wäre bei einem Laien nicht gegeben. Ferner dürfte der Laie auch nicht als Richter vor Gerichten agieren. Ausnahmegerichte sind nach Art 101 GG verboten und deswegen kann ein Laie auch nicht durch eine andere Konstellation einen verurteilen.
Soweit ich weiß, ist Kokain verboten, um die Volksgesundheit zu schützen
Ich habe mal was aus Israel bestellt. Bei mir wurde dies dann vom Zoll abgefangen und ich habe ne Brief bekommen. Ich durfte das Paket dann beim Zoll abholen und vor Ort alles zahlen