In Deutschland hast du das Recht als Angeklagter zu lügen. Das steht in §136 StPO: ,,Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen [...]".

Nur als Zeuge darfst du nicht lügen. Das ist dann nach §153 StGB ,,Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt [...]" eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

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Lernbelästigung?

Guten Tag, liebe Leser,

heute habe ich mich mit einem einfachen, aber für mich schwer zu beantwortenden Problem beschäftigt – leider kam ich bisher zu keiner Lösung.

Mein Nachbar hat sich eine sogenannte „Zirpbox“ angeschafft – ein elektrisches Gerät, das das Zirpen von Heuschrecken imitiert – und lässt es nun jede Nacht laufen.

Zwei Dinge stören mich daran besonders:

  1. In unserer Gegend hört man solche Tiere ohnehin nur sehr selten – und wenn, dann meistens nur mitten im Sommer, nicht jedoch im Frühling bei 10 °C und Dauerregen.
  2. Was mich aber wirklich irritiert: Die Nachbarn schließen nachts jedes Fenster, jede Tür und die Rollläden – wofür läuft das Ding dann überhaupt? Ich würde so ein Gerät doch nicht aufstellen und es die ganze Nacht durchlaufen lassen, nur damit sich die gesamte Nachbarschaft „daran erfreuen“ darf. 🤦‍♂️

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Gilt das theoretisch als Lärmbelästigung? Die Umstände sind ja ähnlich wie bei anderen störenden Geräuschen – es wäre vermeidbar, und andere (wie ich) empfinden es als störend. Mein Schlafzimmerfenster liegt direkt gegenüber vom Garten meiner Nachbarn – und somit direkt gegenüber diesem Gerät.

(Kleine Info ich und dies(r) Nachbar kommen nicht besonders miteinander aus, daher wollt ich mich einfach erst über die Gesetzesgrundlage informieren bevor ich mir erlaube ihn darauf anzusprechen)

Vielen lieben Dank für eure Antworten und Ideen :)

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Guten Morgen,

deine Frage ist sehr berechtigt.

In Deutschland ist zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe (§ 117 OWiG, Landesimmissionsschutzgesetze). Dabei ist nicht direkt entscheidend, wie laut die Geräusche tatsächlich sind, sondern wie störend sie für die Umgebung sind (Tonhöhe, Wiederholung, etc.).

Wenn du willst kannst du also einfach mal den Nachbarn fragen ob er das Gerät wegpacken kann (wenn er es eh nicht hört), oder zur Not kannst du auch das Ordnungsamt rufen, welches dann prüft ob es sich um ein Vergehen gegen §117 OWiG handelt.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

LG

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