Kann ich nach Zwangsexmatrikulation an der selben Hochschule studieren?
komplizierter sachverhalt:
bin seit 1 1/2 jahren für einen studiengang "Y" eingeschrieben an Hochschule "X" und habe keine Prüfungen mitgeschrieben, war auch nur im 1. Semester bei den Vorlesungen anwesend - habe in der Zeit gejobbt. Nun würde ich mich gerne an der selben Hochschule für einen Studiengang "Z" bewerben (zum Sommersemester 2016) - lasse mich jetzt aber von Amts wegen exmatrikulieren, da ich ja noch eingeschrieben bin für studiengang "Y".
Meine Frage: Kann ich mich denn überhaupt an der selben Hochschule bewerben für ein anderes Studienfach, wenn ich mich exmatrikulieren lasse indem ich den Beitrag fürs nächste Semester nicht zahle?