ich danke erstmal all denen die mir hilfreiche auskunft gegeben haben. die anderen kommis ignoriere ich am besten,denn sie belasten einen noch zusätzlich,zumal keiner wirklich die ausgangssittuation kennt

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dazu kann ich nur sagen,erstens ist das geld für dein kind und nicht für deine es,auch wenn sie so ne miese nummer abgezogen hat,und 2.du kannst die vaterschaft anfechten bzw .hättest die vaterschaft nicht erst annehmen sollen wenn du dir unsicher bist,aber das ist ja zu spät,also bleibt dir nur ein vaterschaftstest.

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dazu kann ich nur sagen,das dein geld mit einberechnet wird,bei der unterhaltsberechnung,sobald ihr verheiratet seid. wenn du nämlich ebenfals arbeiten bist,kürzt sich damit sein selbsterhalt. habe die problematik so mehr oder weniger auch grad durch,nur das ich anspruch auf das geld hatte.jedes kind wird gleich berechnet.

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suche dir einen neuen anwalt,der kümmert sich dann um alles auch und vorallem um die herrausgabe der papiere

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hi.. du kannst sogar versuchen die scheidung zu beschleunigen,denn wenn ihr seit 2 jahren getrennt seit(auch wenn ihr im selben haushalt wohnt),kann das trennungsjahr mit einberechnet werden. aber ich verstehe nicht,warum du keine beihilfe bekommst,denn wenn du die scheidung möchtest,wird jeder ja als eigenständige person berechnet und wenn du dazu noch hartz4 bekommst erst recht.das du ja die scheidung möchtest,würde ich dir dringend empfehlen auf das zuständige amtgericht zu gehen,mit deinem hartz bescheid und einen beratungsschein zu holen. wer hat gesagt das du keine gerichtskostenbeihilfe bekommst??????bei diesem antrag wird jeder seperat berechnet. habe den mist auch schon durch.

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hi.

ihr habt zwar das gemeinsame sorge recht,aber das aufenthaltsbestimmungsrecht hat immer die person,bei den das /die kind(er) leben.wenn die scheidung schon durch ist und ja beide kids bei dir sind,hast du das aufenthalts bestimmungsrecht. desweiteren,gebe ich meinem vorschreiber recht,du solltest einen anwalt einschalten und dich von ihm beraten lassen,ob(wenn deine kids mit deinem noch bzw exmann zusammen sind)eine kindeswohlgefährdung da stattfindet,durch seinen drogen mißbrauch (egal welcher) und seine einstellung.oder versuche bei einer scheidung aufgrund der ganzen tatsachen das alleinige sorgerecht zu bekommen. es wird aber ein harter kampf,dafür wünsche ich dir viel kraft.

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hallo. gebe einigen vorrednern recht.das kindergeld für deine tochter steht dir zu und den rest lasse am besten über einen anwalt machen. du gehst am besten zum gericht deines wohnsitzes und holst dir einen beratungsschein. mit diesem schein kannst du zu jedem familienanwalt gehen. dort bezahlst du einmalig 10 euro( es gibt auch anwälte die verlangen diese 10 euro nicht)und hast nen guten rechtbeistand.du beantragst dann mit dem anwalt gerichtskostenbeihilfe und den rest macht der staat. das dein exmann dir die miete bezahlt ist zwar schön und gut,aber er zockt dich ab,denn wenn du darauf nicht eigegangen wärst,hätte er definitiv unterhalt zahlen müssen. wie gesagt geh zum anwalt

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hallo.

also unterhalt für deine frau mußt du nicht zahlen,aber du mußt damit rechnen das du ca.225 euro kindesunterhalt zahlen mußt,nach der neuen tabelle. dir Muß ein selbsterhalt von 900euro gewärleistet sein+dem unterhalt für dein kind. da du aber nur ca 1400 euro verdienst,kann dir kein amt was. du kannst dich auch weigern deinen gehaltsnachweis preiszugeben,zumindest für die arge,da ihr ja das scheidungsjahr fast hinter euch habt. und zu den anderen kommentaren,ab 3 bekommt man einen kitaplatz(für hartz4 empfänger sogar bezahlt) von daher ist deine exfrau wieder voll und ganz arbeitsfähig.das kannst du auch als begründung für die verweigerung der auskunft bei der arge angeben.

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habt ihr das mit der auszahlung schriftlich gemacht??? wenn ja schalte nen anwalt ein,dann wird dein teil eingeklagt bzw bei ner versteigerung bekommst du deinen anteil.auf jedenfall bleibt er auf den schulden sitzen. egal was ist,schalte nen rechtbeistand ein,denn ohne hast du schon verloren...! schade um das haus,das ist richtig,aber sieh zu das er dir nix mehr anhängen kann.

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wenn du keinen unterhaltstitel gemacht hast brauch du gar nix nachzahlen.bzw erst ab dem datum des titels

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