Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Wels nach Angriff in Bayern getötet - war die Tötung des Tieres Eurer Meinung nach verhältnismäßig?
    • Offene Beziehung - Was haltet ihr davon?
    • Labubu: Niedlich oder doch Hässlich?
    • Wünscht du Menschen, die dir Schlechtes wünschen auch Schlechtes?
    • Welchen Traum habt ihr sehr oft geträumt?
    • Welche Titel gehören auf die Liste der 50 bedeutensten Computerspiele?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Weltraum & Raumfahrt (mit Dr. Volker Kratzenberg-Annies) 🚀
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen Hiphop-Newcomer
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

trLegotechniker

15.03.2018
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
0
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
lxrask
15.03.2018, 21:12
Kaputte Kleidung ohne Kassenzettel umtauschen?

Hello,
ich habe mir vor einer Woche eine Hose bei Zara gekauft. Diese ist leider beim ersten mal tragen an einer der Schlaufen für den Gürtel und an einer naht eingerissen.
Ich fahre diese Woche noch einmal in die Stadt und wollte versuchen sie umzutauschen. Allerdings habe ich den Kassenzettel verloren.
Denkt ihr sie nehmen die Hose zurück?
danke im voraus

...zum Beitrag
Antwort
von trLegotechniker
15.03.2018, 21:18

EC oder Kreditkartenabrechnung ist auch ein Beweis.

Quote:

Der Kassenbon ist weg. Kann ich trotzdem reklamieren?

Ja, sofern Sie auch anders beweisen können, wo und wann Sie die Ware gekauft haben. Haben Sie mit Karte bezahlt, hilft der Kontoauszug. Streng genommen reicht ein Zeuge.

siehe z.B. https://www.stern.de/wirtschaft/news/kundenrechte-bei-rueckgabe-und-umtausch-reklamation-auch-ohne-kassenbon-3577480.html

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel