Antwort
Sorry, ich hatte folgende Informationen vergessen:
- Die Vorerbin hat in ihrer Versicherung den Verlust "fremder" Schlüssel aufgenommen.
- Der Vorerbin sind die fehlenden Schlüssel nicht aufgefallen.
- Es wurde zum Zeitpunkt ihres Antritt der Vorerbschaft dokumentiert; dass alle Schlüssel vorhanden waren.
- Laut Erbvertrag muss die Vorerbin dem mit ihr nicht verwandten Nacherben die Erbschaft "im Gesamten" übergeben.
Hat somit die Vorerbin nicht doch "fremde" Schlüssel verloren, die zur Erbschaft gehören und demzufolge dem Nacherbe gehören? Ich habe mal gelernt, das ein Vorerbe nur. Eigentümer auf Zeit sei und die Erbschaft vollständig erhalten muss, oder?
Gruß Thomas