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torti1984

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Jetty2012
16.05.2012, 20:52
Einstellung des Verfahrens bez. BtmG. Was kommt jetzt? (Führerschein)

Hy,

habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen in dem wortwörtlich steht:

Das Ermittlungsverfahren gegen XXXXX wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wird eingestellt. (§ 170 Abs. 2 StPO)

Mein Anwalt meinte ich wäre somit raus aus allem und ich bräuchte mich um nix mehr zu sorgen und er könne sich nicht vorstellen das ich meinen führerschein abgeben müsse. Doch jetzt hab ich von leuten im internet über ähnliches nachgelesen und die bekamen kurze zeit später nen anderen brief bezüglich strafen fahrverboten, punkte und schließlich zu guter letzt MPU.

Aber es ist auch komisch das mein Anwalt keine Akten erhalten hat von meinen Werten, obwohl er die Akteneinsicht schon locker vor 3 bis 4 wochen eingeleitet hat.

ich versteh grad die welt nicht mehr....

zur vorgeschichte bitte meine anderen Threats lesen.

Mfg

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Antwort
von torti1984
23.05.2013, 19:37

Hey wenn das verfahren eingestellt wird gibts keine akteneinsicht weil es ja eingestelkt wurde. Hatte sowas ähnliches und da wars genauso.

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