Rechtlich gesehen darfst du solange du magst draußen - an der frischen Luft - bleiben (auch ohne Begleitung einer volljährigen - erziehungsberauftragten - Person) !
Das Alter ist "egal" bzw. deine Eltern sind "das Gesetz" ! ;-)
Das sagenumwobene Jugendschutzgesetz regelt lediglich den Aufenthalt in Gaststätten, Tanzlokale (Diskos), Spielotheken und Kinos ! Aber nicht den allgemeinen Aufenthalt in der Öffentlichkeit, also auf der Straße. Nach dem Jugendschutzgesetz darfst du sogar bis 23:00 Uhr alleine in eine Gaststätte. Aber nur unter der Voraussetzung, du möchtest ein Getränk oder eine Mahlzeit einnehmen und keinen Alkohol ;-)
Außer die Regelungen für den Alkohol- und Tabakgenuss, die gelten für die gesamte Öffentlichkeit, also nicht nur in Gaststätten usw. !
Hier findest du noch eine einfache aber nette Übersicht über deine Rechte: