Antwort
hallo zusammen,
der vermieter macht das ja meinem Fall nicht selber sondern hat den Hausverwalter beauftragt. Dieser hat es nunmal versäumt und es geht nicht um eine moralische Frage (die ich beantwortet hätte wie man sich zur Güte einigen könnte) sondern um die Frage wer etwas beweisen muss und ob es einen Unterschied gibt zwischen eine direkten Verhältnis zwischen dem Vermieter und seinem beauftragten Hausverwalter.
Gruß