Nein, ich habe leider keine guten Neuigkeiten. Ich habe die Strafe "über mich ergehen lassen" und das Fahrverbot abgesessen :-)

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Keine weiteren Antworten mehr? :-(

...zur Antwort

Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Antworten wie "Übernehme doch Verantwortung für dein Handeln etc." sind nicht von großem Nutzen! Denke dass hier wirklich nur eine kurze Momentaufnahme vorherrscht und ich anhand dieser bestraft werden soll (wobei doch mind. 300 Meter gemessen werden soll).

Deshalb würde mich folgendes interessieren:

 

1. Wieso ist nur ein Polizist als Zeuge angegeben ? Kann man daraus auf das Messverfahren schließen?

2. Keine Abstandsverringerung... Heißt das, ich wurde beobachtet?

3. Ich bin im Internet oft auf das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" im Kontext der Videomessung gestoßen. Inwiefern kann das hier angewandt werden?

4. Was bedeutet als Beweis "Video, Foto"? Bedeutet das, es wurde mit einem seperaten Gerät ein Foto geschossen, oder dient eine Aufnahme des Videos als Foto?

5. Müsste ich nicht angehalten werden, wenn ein Video aufgenommen wurde? Ansonsten ist doch eine eindeutige persönliche Identifizierung nicht möglich, oder?

 

Clemensw: Danke für die Tips, werde auf jeden Fall ein Video anfordern. Wie stehen hier aber die Chancen? Soll ich eine Leer-CD / Leer-VHS mitsenden? Theoretisch habe ich ja keine Aktenansicht per se... :-(

Vielen Dank nochmal!

...zur Antwort

Aber es war keine Ferienwohnung!!! Soll das bedeuten, dass diese Klausel nicht rechtens ist und er mir den vollen Kautionsbetrag überweisen muss? Das Problem ist, dass es ja nicht offenkundig ist. Er hat mir ja keinen Schrieb unterschrieben, dass die Wohnung super sauber übergeben wurde... Was kann ich da jetzt machen?

...zur Antwort