Wenn du alt genug bist, Bier zu trinken, dann sei auch alt genug, zu deinen Taten zu stehen. Entschuldige dich bei der Dame und zahle den entstandenen Schaden. Und schalte beim nächsten Mal dein Gehirn ein!

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Ihr seid alt genug um die Verantwortung für eure Sachbeschädigung übernehmen zu können. Da ist es sehr befremdlich, dass du dir als erstes Gedanken machst, ob der Eigentümer der Tiefgarage gegen ein Gesetz verstoßen hat.

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wenn nichts im Vertrag steht, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die du ergooglen kannst.

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Defekter Motorroller - zurückgeben?

Guten Tag !

Ich habe vor 2 Wochen einen gebrauchten Motorroller für 350 € gekauft. Lt. Verkäufer sollte dieser tiptop in Ordnung sein bis auf ein fehlendes Blinkerglas. Der Verkäufer brachte mir den Roller netterweise bis vor die Haustür und liess den Motor laufen, was mich schon etwas wunderte. Nach Geldübergabe und Ausstellung des Kaufvertrages sprang dann der Roller nicht mehr an. Der Verkäufer meinte, es sei kein Sprit mehr im Tank, dann würde er schon wieder laufen - und fuhr nachhause. Es lag nicht am Sprit und am nächsten Tag war der Mann wieder da, tauschte die Zündkerze und der Roller lief wieder. Bei meiner ersten Fahrt bemerkte ich, dass der Tacho nicht mehr ging und dass der Hinterreifen vollkommen abgefahren war. Während der Fahrt ist mir das Gefährt dann 3x ausgegangen, was nicht ungefährlich war mitten im Stadtverkehr. Ich rief also den Verkäufer an, der meinte, der Tacho wäre bei ihm noch gegangen, zum Reifen hat er gar nichts gesagt. 4 Tage später, als ich erneut fahren wollte, sprang er wieder nicht an. Am nächsten Wochenende war er dann wieder hier und versuchte erneut sein Glück. Leider erfolglos, behauptete, jemand hätte offensichtlich die Zündkerze gelockert. Auf sein Anraten hin hatte ich Starthilfespray in den Vergaser gesprüht, wobei mir eine winzige Feder abhanden kam. Diese habe ich aber nachbestellt, habe ich hier liegen. Wie dem auch sei, der Roller rührte sich nicht und der Verkäufer kam zu der Ansicht, es müsste wohl die Zündspule sein, aber ich solle den Roller besser nicht in die Werkstatt bringen, das würde ja viel zu teuer, er würde mir das reparieren. Erst sagte ich zu, aber da ich langsam die Nase voll hatte und kein grossartiges Vertrauen mehr in seine Reparaturkünste stecken konnte, schrieb ich ihm im Nachhinein, ich würden Roller zurückgeben wollen. Er weigerte sich natürlich, warf mir vor, ich hätte am Vergaser herumgefummelt – wobei er mir das ja selber geraten hatte – und hätte die Aufschrift entfernt. Diese war sowieso schon halb abgelöst und sah nur noch hässlich aus. Ich liess ihm eine Frist bis gestern und sagte ihm, ich würde dann rechtliche Schritte einleiten. Noch zur Info: der Mann hat kein Exemplar des Kaufvertrages, er bestand auch gar nicht auf einem Vertrag. Ich sehe einfach nicht ein, dass ich 350 € für einen Haufen Schrott bezahlt habe und würde nun gern wissen, welche Chancen ich habe. Davon ab weiss ich gar nicht, ob der Kilometerstand überhaupt stimmt, da der Tacho ja nicht geht. Eine neue Tachowelle habe ich zwischenzeitlich übrigens bestellt.

Vielen lieben Dank für einen Rat !

Herzliche Grüsse,

Lexi62

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Wenn du beweisen kannst, dass der Verkäufer dir ihm bekannte Mängel verschwiegen hat, kannst du dagegen vorgehen. Dafür brauchst du einen Gutachter, der ein paar Hundert € kostet - mit ungewissem Ausgang. Ich würde sagen, du hast Pech gehabt - auch wenn´s weh tut.

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nein, du brauchst keine Angst zu haben. Schließlich hast du offenbar eine schnelle Reaktionszeit. Bissle naiv die Frage...

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Dampfreiniger vom TeleshoppingKanal kaputt

Hallo!

Ich habe mir vor einem Jahr bei Trendpro einen Dampfreiniger gekauft. Bis vor Kurzem war er auch einwandfrei.

Als ich ihn nun wieder benutzen wollte, ging er zwar an, erzeugte aber keinen Dampf mehr. Die Antwortmail auf meine Reklamation war folgende:

vielen Dank für Ihre E-Mail. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beim Erwerb neuwertiger Produkte beträgt in Deutschland grundsätzlich zwei Jahre. Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Warenerhalt auf, gilt für den Käufer eine gesetzliche Beweiserleichterung, wonach vermutet wird, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer allerdings dies im Einzelnen beweisen.

In Ihrem Fall tritt diese Beweispflicht ein. Können Sie uns nicht nachweisen, dass der beschriebene Mangel bereits bei Auslieferung bestanden hat, können wir Ihnen keinen weiteren Garantieanspruch geltend machen.

Weiters übernimmt (THANE Deutschland/Austria GmbH) keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen - d.h. nicht für Akkus, Batterien und andere Teile, die der "gewöhnlichen Abnutzung" unterliegen. Hier wird keine zweijährige Gewährleistung übernommen und wir können leider keinen Umtausch mehr veranlassen.

Es tut uns leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.

Könnt ihr mir sagen, ob ich da noch was machen kann? Das Ding hat halt 100 € gekostet. Einfach weg schmeißen will ich es eigentlich nicht.

Danke euch!

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kaufe nicht im Internet....

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wenn sie verdorben sind (was ich nicht glaube) schmeckst du das.

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du solltest deinen Bewerbungshorizont mal erweitern. Es ist leider so, dass Fachgeschäfte aussterben und mit ihnen der Bedarf an ausgebildetem Fach-Verkauspersonal.

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ich Wette, dass "Chaos" würde es nicht geben, wenn die heutigen Muttis nicht auf Schritt und Tritt wissen wollten, wo gerade sich ihr Kindlein befindet. Wenn früher eine Stunde ausgefallen ist, kamen wir früher nach Hause, und wenn irgendwas unvorhergesehenes war, kam man eben mal später. Niemand ist in Panik ausgebrochen. In der siebten Klasse fangen manche Mädels an die Pille zu nehmen - aber alleine ohne Kontrolle nach Hause zu gehen ist zu viel verlangt? Wie sollen die Kinder selbständig werden??

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du kannst es in eine Feuerverzinkerei geben - oder wegschmeißen. Ein Armband, welches rostet gibt´s nichtmal auf dem Tschechenmarkt.

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gar keinen. Wenn die Firma Insolvenz anmeldet, ist dein Geld erstmal weg, und das Auto bekommst du auch nicht. Deshalb zahle ich sowas immer erst bei Übergabe der Sache.

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selbst wenn du das Auto auf jemand anderes anmeldest wird es teuer. Die Versicherung fragt vor Vertragsabschluss, ob das Fahrzeug auch von Fahrern unter 20 Jahren gefahren wird - wenn ja, langen sie richtig zu. Der Vorteil wäre allerdings, dass du den Vertrag des anderen nach gewisser Zeit übernehmen kannst.

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versuche die Gründe für seinen Fehltritt zu erfahren. Das mit dem Vertrauen ist natürlich eine langwierige Sache. Aber grundsätzlich hat die Beziehung noch eine Chance. Erwachsene Menschen schmeißen wegen einer einzigen Verfehlung nicht alles über den Haufen - vor allem auch wegen der Kinder. Wenn er eine Affaire gehabt hätte, hättest du ein größeres Problem.

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na klar ist es zulässig eine Rechnung zu stellen. Ob er sie bezahlt, ist was anderes. Kein Geschäftsmann wird wegen 2 € seinen Ruf riskieren. Vlt. ist ihm was dazwischen gekommen.

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ich kann dir aus eigener Erfahrung nur raten, eine Trennung sehr gut zu überlegen. Du weißt nie was danach kommt. Die Schmetterlinge bei einer neuen Beziehung sind eher kurzlebig. Aber das wichtigste: für eure Kiddies wird die Trennung sehr schlimm - gerade weil ihr euch "eigentlich" gut versteht. Ich wünsche euch, dass ihr die richtige Entscheidung trefft.

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