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tomherda

13.05.2016
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tomherda
13.05.2016, 09:23
Kann Eine Versicherung rückwirkend Leistungen zur KFZ Versicherung einfordern?

Hallo, Ich habe seit 2006 mein Motorrad versichert. 2011-2013 hatte ich mein Motorrad auf einen Wohnsitz in Süddeutschland angemeldet und 2013 wieder zurück nach Berlin angemeldet. In 2016 ist der Versicherung nach meinem Nachfragen aufgefallen, dass sie den Wohnsitzwechsel nicht berücksichtigt hatten und wollen jetzt den Beitragsunterschied der vergangenen 3 Jahre nachfordern. Da es weder mein Fehler noch mein Verschulden ist, dass die HUK nicht schafft den richten Beitrag zu berechnen, sehe ich nicht ein rückwirkend zu bezahlen. Wie ist da die Rechtslage?

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Antwort
von tomherda
13.05.2016, 10:05

ja, hatte ich. Und die Jeweilige Zulassungsstelle hatte es ja ebenfalls.

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