Darf der Vermieter die Kaution an das Jobcenter zurückzahlen?

Hallo, es geht um meine Mietwohnung die ich ende 2012 verlassen habe. Damals habe ich vom Jobcenter die Kaution erstattet bekommen. Mir wurde damals per Mail mitgeteilt, dass die Gesobau die Kaution direkt an das Jobcenter überweist. Worauf ich natürlich gleich ärger machte und sagte, dass ich der Vertragspartner bin und nicht das Jobcenter . Daraufhin ist auch nicht viel passiert sie blieben dabei. Danach war ich etwa 3 Jahre in der Türkei und hatte letztes Jahr schon versucht nochmal per Mail bei denen nachzufragen was mit der Kaution nun ist, weil ich plötzlich einen Brief vom Jobcenter Inkasso hatte worin die mich bitten die Kaution zurück zu zahlen zzgl. Mahngebühren . Nun sagt mir die Gesobau es sei wohl verjährt weil mich damals niemand erreichen konnte, keine Adresse konnten die rausfinden nichts (weil ich natürlich hier abgemeldet war da ich in der Türkei war) jedoch wussten die, dass sie mich per email erreichen können, da der Kontakt immer über email ging . Die Mails habe ich alle noch, auch die worin zu lesen ist, dass die die Kaution an das Jobcenter überweisen.

  1. Frage : Dürfen die die Kaution einfach an das Jobcenter zurück überweisen obwohl ich der Vertragspartner bin ? Ich mein, es ist ja meine Sache ob ich ein Darlehensvertrag mit dem Jobcenter habe und nicht deren Sache.

  2. Frage: Klar mehr als 3 Jahre sind um aber habe ich da jetzt keine Chance? Ich mein in meinen Augen ist das Betrug. Die haben mich glauben lassen, das Geld sei an das Jobcenter gegangen nun hat es niemand bekommen.

Liebe Grüße und Danke schonmal für die hilfreichen Tipps ..

Kaution, Vermieter, Jobcenter
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