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tojuanma

09.08.2013
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tojuanma
09.08.2013, 10:54
Nichteinhaltung eines gerichtlichen Beschlusses

Hallo, und thanx, dass ich mich hier anmelden durfte :-)

Nun auch gleich zu meiner Frage.

Hat man das Recht, einen nicht eingehaltenen gerichtlichen Beschluss, den der Kindsvater selbst eingeklagt hat, und nun aus Mangel an Interesse an den Kindern der selbige nicht einhält, anzuzeigen (Polizei, etc..... nicht beim Jugendamt, das ist lt. Aussage unserer Betreuerin nicht zuständig), und wenn ja, mit welcher Begründung ?

MFG

TOJUANMA

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Antwort
von tojuanma
09.08.2013, 11:03

definitiv ist es so, dass er seine Kinder alle 2 Wochen hat, nun habe ich geheiratet, am Heiratswochenende wäre sein WE gewesen, und diese einmalige Nichteinhaltung seines Rechtes auf Kindsbesuch hat er gerichtlich geklagt, nun nimmt er dieses beschlossene Recht aber nur sporadisch war, wenn es ihm halt gerade reinpasst. und wenn mich ich an einen Beschluss zu halten habe, muss er es doch auch -> man hat ja auch Pläne an den spärlichen kinderfreien Wochenenden, und wir müssten z B. dieses WE Konzertkarten verfallen lassen, nur weil er sie nicht haben will ??!!

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