Hallo, falls nochmal jemand die gleiche Frage hat, kann ich mir sie nun dank Internet selber beantworten, juhuuuu :-)

Die Bedingung der Zahlung per Bank ist erfüllt, wenn die Rechnung vom Konto eines Dritten bezahlt wird (finanztip.de/recht/steuerrecht/handwerkerkosten.htm)

http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Recht-Steuern/12101.html

Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18.09.2009, Az.: 4 K 645/09

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