Selber herausgefunden, muss lange auf dem Knopf bleiben
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Hallo, falls nochmal jemand die gleiche Frage hat, kann ich mir sie nun dank Internet selber beantworten, juhuuuu :-)
Die Bedingung der Zahlung per Bank ist erfüllt, wenn die Rechnung vom Konto eines Dritten bezahlt wird (finanztip.de/recht/steuerrecht/handwerkerkosten.htm)
http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/Recht-Steuern/12101.html
Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18.09.2009, Az.: 4 K 645/09