Nochmal: Bis auf eine sehr sinnfreie Antworten. :D anstatt das man hinterfragt warum der Mensch sowas fragt, wird versucht einen dumm zu machen.
Ganz einfach. Da gerade heute eine pseudo-deutsche mutmaßliche IS Terroristin bzw. supporter zum Tode verurteilt wurde, Frage ich mich über das Selbstbestimmungsrecht auf Unversehrtheit des Lebens. Für mich sollte Abwehr des eigenen geplanten Todes durch Dritte genauso Straffrei sein wie Drang nach Freiheit. Jedoch mit der Ergänzung das Notwehrmaßnahmen nicht Zwangsweise eine Straftat als Folge hat.
Beispiel:
Jemand schmuggelt dir was in dein Koffer/Gepäck zb als zwischenwirt und du wirst Unschuldig zum Tode verurteilt. Keine Diplomatie konnte etwas ändern. Ich, wenn ich die Chance hätte, würde alles versuchen mein Leben , welches ich ethisch, geistig und moralisch höher und lebenswerter,sprich: menschlich ansiedel als das der Henker, um aus dem Gefängnis zu fliehen. Auch wenn ich dabei Wachen Niederschlagen, deaktivieren oder neutralisieren muss. Auch wenn aus dieser Flucht Kämpfe auf Leben und Tod resultieren, welche mit dem Leben der Angreifer gezahlt werden. Eine Flucht die aber grundlegend mit der Einstellung, dass alles gewaltfrei ablaufen soll (ideal) und jegliche Konfrontation idealerweise nicht gesucht wird. Aber wenns die Lage erfordert so ist Notwehr notwenig.
Ganz genau siedel ich nämlich mein Leben ethisch wie geistig höher an, als das derer die Menschen das Leben nehmen.
Soll ich mich umbringen lassen , nur damit ich in dtl. nicht eventuell für Totschlag oder notwehr excess oder co. verurteilt werde weil ich mein Leben verteidige? Welches zu Unrecht genommen werden soll.
Oder angenommen eine Frau wird in SaudiArabien vergewaltigt. Jedoch wird sie Aufgrund der kollegtiv-religiösen Neurosendisposition einiger Länder zu Peitsche und Zuchthaus verurteilt, weil sie vor der Ehe Sex hatte,obwohl sie vergewaltigt wurde.
Dürfte sie sich nicht straffrei unter Umständen gewaltsam aus Haft befreien????
Anderseits hat das Mutterland meiner Meinung nach auch die Pflicht die Unrechtsmäßig verurteilte Person mit Spezialeinsatzkräften zu evakuieren.