Ist der Bau genehmigungspflichtig, muß er auch im Grundbuch eingetragen werden. Das Amt für Vermessung kommt nach Genehmigung des Baugesuchs auf den Besitzer des Grundstückes zu, vermisst den Bau und stellt dann eine Rechnung an den zu diesem Zeitpunkt eingetragenene Besitzer des Grundstückes auf dem der Bau steht. Steht normalerweise in der baugenehmigung, das der Antragsteller, muß nicht zwingende der besitzer des Grundstückes sein, dies nach Fertigstellung veranlassen muß. Machen nicht alle und das Vermessungsamt kommt oft nach Jahren noch wenn es Ihnen auffällt und vermisst. Das Amt erstellt übrigends mit diesen Daten Flurkatasterpläne auf denen jedes Grundstück mit den darauf befindlichen Bauten eingetragen ist. Kann jeder einsehen. Also soll heißen, ist das Gewächshaus eintragungspflichtig, muß es vermessen und eingetragen werden. Kostet natürlich.

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