hallo, ich danke euch für eure antworten und ich werde eine kopie des kontoauszuges hinschicken. danke nochmal.
lg tobias
hallo, ich danke euch für eure antworten und ich werde eine kopie des kontoauszuges hinschicken. danke nochmal.
lg tobias
Auftragsbedingung : 1. Der Auftraggeber beauftragt die Firma PRIVATER-ARBEITSMARKT.COM mit der Vermittlung eines Beschäftigungsverhältnisses entsprechend den Angaben auf dem als Anlage beigefügten Bewerbungsbogen. Alle Bewerbungsunterlagen des Auftraggebers werden Bestandteil des Vertrages. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, daß bei Inhaberwechsel der Firma Privater- Arbeitsmarkt.com (Auftragnehmer), die in diesem Vertrag beauftragte Vermittlung weiterhin Gültigkeit hat. 2. Der Auftrag läuft 3 Monate ab Unterzeichnung des Vertrages und Vorlage des Vermittlungsgutscheines. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Wochenfrist vor Ablauf eines Monats schriftlich gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um einen weiteren Monat. Während der Laufzeit hinterlegt der Auftraggeber seinen Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt als Kopie, sowie vollständige Bewerbungsunterlagen beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist verpflichtet, darauf zu achten, dass der Vermittlungsgutschein stets aktuelle Gültigkeit hat. Im Falle des Ablaufes der Gültigkeit des Gutscheines sorgt der Auftraggeber ohne Aufforderung durch den Auftragnehmer für die weitere Aktualisierung. Wenn ein schuldhaftes Säumnis bei Wandlung des Vermittlungsgutscheines vorliegt, oder das Original des Gutscheines nach geschlossenem Arbeitsvertrag nicht vorgelegt wird, haftet der Auftraggeber in der aktuell gesetzlichen Anspruchshöhe, in der Regel 2000,00 EUR, des Gutscheines gegenüber dem Auftragnehmer. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen Vermittlungsauftrag fachgerecht, nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich ergebenden Vermittlungsmöglichkeiten zu bearbeiten und den Auftraggeber über den Stand der Vermittlung zu informieren. 4. Der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber bei erfolgreicher Vermittlung einen Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung. Die Vermittlungsvergütung entspricht in der Regel der Höhe des vorliegenden, jeweils gültigen Vermittlungsgutscheines ( i.d.R. 2.000,00 EUR ), mindestens jedoch 2.000,00 EUR incl. Mwst. Hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Vermittlungsgutschein, so trägt er die Kosten der Vermittlung selbst. Soweit kein Anspruch auf Vermittlungsgutschein besteht, kann ein separater Vermittlungsvertrag geschlossen werden. Soweit kein separater Vertrag geschlossen wurde, gilt die Vergütungsvereinbarung lt. Pkt. 4 dieses Vertrages. Der durch die Vermittlung entstandene Anspruch des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber wird bis zur Auszahlung durch das Arbeitsamt gestundet, soweit ein abrechenbarer Vermittlungsgutschein vorliegt. Unterbricht oder beendet der Auftraggeber den geschlossenen Arbeitsvertrag vor Ablauf von 6 Arbeitswochen auf eigenes Betreiben und/oder durch Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Arbeitsvertragswidrigem Verhalten, so ist er zur Zahlung von 2000,00 EUR incl. gesetzliche MwSt. an den Auftragnehmer verpflichtet. 5. Falls der Auftraggeber selbst eine Stelle findet oder den Vermittler wechseln möchte, so ist dies jederzeit möglich. Der Auftraggeber muss davon unverzüglich den Auftragnehmer informieren. 6. Der Auftraggeber erteilt dem Arbeitsvermittler Vollmacht zur Verwendung seiner Bewerbungsunterlagen ausschließlich zum Zwecke der Arbeitsvermittlung. 7. Nach erfolgter Vermittlung oder Aufgabe des Vermittlungswunsches werden alle persönlichen Dokumente in den Datenträgern gelöscht. 8. Dieser Vermittlungsvertrag wurde mir vom Auftragnehmer in allen Punkten erläutert, von mir verstanden und genehmigt. ____________, ________ 2009 Gera, __________
Habe heute angerufen, muß am 20.08.2009 06.30 Uhr da sein.
lg tobias