ich habe ihn Bar gekauft, den bon habe ich nicht mehr...
nun habe ich gelesen im "stern":
"An Stelle des Kassenzettels reicht schon die Kartenabrechnung aus, um Waren zu reklamieren. Ein Kassenbon und die Originalverpackung sind dafür nicht nötig, schreibt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest". Ein Zeuge, der beim Kauf dabei war, sei bereits ausreichend. Für Forderungen, reklamierte Waren nur in der Originalverpackung zurückzugeben, gebe es keine Rechtsgrundlage.
Der Kassenbon ist weg. Kann ich trotzdem reklamieren?
Ja, sofern Sie auch anders beweisen können, wo und wann Sie die Ware gekauft haben. Haben Sie mit Karte bezahlt, hilft der Kontoauszug. Streng genommen reicht ein Zeuge."
zitat ende