Selbstverständlich meine ich: durch das verschlossene Zelt. ;-) Dass ich sie selbst reintragen kann, ist mir auch klar.
Weiß wirklich niemand Antwort? ...
Glaube, es hat sich erledigt: "(...) nur für die Zeit, in der Leistungen erbracht werden".
Ach ja noch was: Hab gehört, es ist es besser, es bei einer Reisebank umzutauschen, wegen dem Wechselkurs. Stimmt das?
Komisch, dass hier so viele Antwort geben, die es nicht wissen. Bitte nur antworten, wenn man es auch wirklich weiß!
Gemäß §850d ZPO lässt sich die Selbstbehaltgrenze drücken (maximal auf den Sozialhilfesatz), sodass die üblichen Pfändungsfreigrenzen nicht mehr gelten - insbesondere, wenn der Gatte in einem großen Haus völlig mietfrei lebt.
Und was Vermögen bei Ehegattenunterhalt angeht, ist die Sache auch nicht so einfach. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Mann bei großem Geldvermögen leistungsfähig ist.