Meine Konsole ist übrigens die PS4


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Vielen Dank für die Antwort Kevin

Demnach wären die Zulagen für 2010 und 2011 weg. Was mich nun noch interessiert - Wie ist es denn mit den 4 Jahren Frist??? Sprich die ZFA soll angeblich nur 4 Jahre rückwirkend die Zulagen zurück holen dürfen. Selbst wenn davon zu Unrecht Zulagen gezahlt wurden.

Mmmm ist eigentlich auch mies. Die dürfen 4 Jahre rückwirkend kassieren und ich nur 2 Jahre rückwirkend ändern. Ist doch Sauerei.

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Hallo Broker Ja meine Lebensgefährtin ist diejenige die Kindergeldberechtigt ist. Das habe ich inzwischen von der Familienkasse erfahren. Das wusste ich vorher nicht da wir ein gemeinsames Konto haben und somit die Zahlung an UNS sowieso relativ war.

Ich habe nun im Netz gelesen das ein Ehepartner diese Zulage auch abtreten kann. Sprich die Frau ist bei der Familienkasse als Kindergeldberechtigte angegeben aber die Zulage für die Riester wird abgetreten an den Ehemann. Nur weiß ich nicht ob das bei Lebensgefährten auch geht? Ich meine wir wurden ja vor Jahren beim Amt als eheähnliche Gemeinschaft angesehen. Und wenn das irgendwie geht dann wäre die Frage ob man das rückwirkend auch veranlassen kann. Ich meine im Grunde es es doch woscht ob meine Lebensgefährtin die Zulage bekommt oder ich. Es kann ja nur einer von uns beiden bekommen und da sie keine Riester hat ist das Geld ja auch nicht doppelt gezahlt worden..............

Warum das erst jetzt kommt versteh ich auch nicht. Ist schon echt ne Sauerei. Auch interessant ist das ich irgendwo gelesen habe dass das nur max. 4 Jahre möglich ist. Sprich von 2009 dürfen die eigentlich gar keine Zulagen zurück fordern.

Frage wäre nun dann auch ob ich das für 12-14 noch irgendwie hinbekommen kann oder ob das nun auch futsch ist.

Beraten - EFS Ich bin auch schon am überlegen ob ich mir hierzu einen Anwalt nehme und gegen die vorgehe. Denn Kindergeldberechtigter ist in 99,999999% aller Fälle die Mutter und dieses Problem hätte dem Berater klar sein müssen und somit auch darauf hinweisen müssen.

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Bußgeld zurück fordern weil zu Unrecht bezahlt

Hallo

Ich habe eine etwas merkwürdiges Problem. Und zwar habe ich ein Verwarnungsgeld erhalten wogegen ich Widerspruch eingelegt hatte. Dieser Widerspruch wurde abgelehnt und von der zuständigen Gemeinde an das Regierungspräsidium weitergeleitet. Von dort aus bekam ich dann einen Bußgeldbescheid. Dagegen habe ich erneut Widerspruch eingelegt der dann abgelehnt wurde mit der Aufforderung innerhalb einer Woche das Geld zu bezahlen sonst würde es an das Amtsgericht weiter geleitet. Ich habe mich aber nochmals dagegen gewehrt und dem zuständigen Sachbearbeiter vorgehalten er solle sich doch gefälligst mal intensiver mit der Sachlage befassen und mich nochmals kontaktieren. Leider vergingen dann weitere 8 Tage ohne eine Rückmeldung des Sachbearbeiters. Da ich keine Lust hatte den Fall bis vor Gericht zu treiben habe ich dann unter Vorbehalt bezahlt. Einen Tag später bekam ich dann aber die Nachricht dass das Verfahren zu meinen Gunsten eingestellt wurde. Dieses Schreiben war bereits 3 Tage vor meiner Zahlung und derm damit verbundenen Rückzug meines Widerspruchs. Nun habe ich eine schriftliche Bestätigung dass das Verfahren zu meinen Gunsten entschieden wurde aber mein Geld ist dennoch weg. Der Sachbearbeiter meinte das sei Pech für mich aber mit der Zahlung hätte ich ja meinen Widerspruch zurück gezogen und das Bußgeld akzeptiert. Nun wäre aber die Frage ob das so rechtens ist denn das Verfahren wurde bereits 3 Tage zuvor eingestellt und damit ist die Akte ja eigentlich geschlossen und außerdem hatte ich ja keine Wahl da der Sachbearbeiter sich nicht mehr gemeldet hatte und ein Widerspruch ja keine aufschiebende Wirkung hat. Ich musste ja zwangsläufig zahlen. Aber was nun? Gibts dazu nicht eine eindeutige Rechtslage? Und vor allem - Gibts ne Möglichkeit mein Geld zurück zu bekommen?

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Wollte mal den Ausgang mitteilen: Ich habe eine Email hingeschickt und darin die Zahlung zurück gefordert mit folgender Begründung: Da ich keine Rückmeldung bis zum Zeitpunkt meiner Zahlung erhalten habe und diese getätigt wurde als die Zahlungsfrist abgelaufen war, bin ich lediglich meiner Zahlungspflicht nachgekommen. Dieser musste ich nachkommen da ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Diese Zahlung war somit nur unter Vorbehalt und nicht gleichzusetzen mit einer Einspruchrücknahme. Für eine Einbehaltung meiner Zahlung fehlt Ihnen die rechtliche Grundlage. 5 Tage später bekam ich die Mitteilung das die Zahlung zurück erstattet wird (was dann auch 5 weitere Tage später erfolgte).

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