Hallo!Ich habe eine bzw gleich mehrere Fragen zur Situation meines krebskranken Vaters:Mein Vater wird im November 2011 60 Jahre alt und wird am 31.12.2011 aus dem Krankengeld nach 18 Monaten ausgesteuert. Er befindet sich im ungekündigtem Arbeitsverhältnis. Noch bekommt er weiterhin eine Chemotherapie und eine Heilung ist noch nicht absehbar.Nach allem, was ich bisher im Internet gelesen habe, muß er nach der Aussteuerung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Parallel dazu muß er das Arbeitslosengeld 1 als Sonderform bei Arbeitsunfähigkeit beantragen, welches bis zum Bescheid über die Erwerbsunfähigkeit gezahlt werden würde (Stichwort Nahtlosigkeit).
Nun meine Fragen:
1.) Ist dies bis hierher erst einmal richtig?
2.) Ist es richtig, dass das Vermögen bei dieser Form des AlG I als auch bei der Erwerbsunfähigkeitsrente nicht berücksichtigt wird (es also nicht aufgebraucht werden muß) ?
Vielen lieben Dank im Voraus!