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tiptom99

05.09.2021
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Jacky419
05.09.2021, 20:49
Wie berechnet man den Minderungsbetrag im Mahnbescheid?

Hey,

ich habe im Mahnbescheid die Geschäftsgebühr 2300 VV RVG mit 90,96 € und den Minderungsbetrag 3305 VVRVG mit 45,48 € aus einem Gegenstandswert von 173,14 € angegeben. Nun kam aber eine Monierung, der Minderungsbetrag sei zu hoch. Ich dachte der Minderungsbetrag sei die Hälfte von der Geschäftsgebühr..

Kann mir jemand sagen wie man diesen berechnet?

...zum Beitrag
Antwort
von tiptom99
05.09.2021, 21:01

Guten Abend,

wie kommst Du denn auf die Geschäftsgebühr von 90,96 €? Bei einem Streitwert von 173,14 € und einer Regelgeschäftsgebühr von 1,3 nach Nr. 2300 errechnet sich doch eine Geschäftsgebühr von 63,70 €, woraus dann 31,85 € anzurechnen wären.

Oder gibt es irgendeine Besonderheit bei der vorgerichtlichen Tätigkeit?

LG

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