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Guten Abend,
wie kommst Du denn auf die Geschäftsgebühr von 90,96 €? Bei einem Streitwert von 173,14 € und einer Regelgeschäftsgebühr von 1,3 nach Nr. 2300 errechnet sich doch eine Geschäftsgebühr von 63,70 €, woraus dann 31,85 € anzurechnen wären.
Oder gibt es irgendeine Besonderheit bei der vorgerichtlichen Tätigkeit?
LG