Hallo,

leider ist dies Richtig. Aber nur wen es ein "interner Schein" ist, dass heißt dies muss auch auf den Schein stehen. Ein "Interner Schein" ist nur für die Firma zulässig, wo man z.Z. gearbeitet hat!

Als Tipp: Gehen Sie zu der Ausbildungsfirma, wo Sie die Prüfungen in Theorie und Praxis abgelegt haben, dort können Sie sich hoffentlich einen Neuen "Staplerschein", gegen eine geringe Gebühr aushändigen lassen.

MfG www.arbeitsschutzseminare.de

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Hallo,

hier stellt sich die Frage, auf welchem Stapler Sie die Ausbildung gemacht haben. Abhängig vom Gewicht und Geschwindigkeit, kann es sein das Sie auf einen z.B. 10 Tonnen Stapler eine neue Prüfung ablegen müssen. Vor allem auf öffentlichen Verkehrswegen, dort gelten andere Regelungen, w.z.B. den PKW oder gar einen LKW Führerschein.

www.arbeitsschutzseminare.de

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Leider darf er den Ausweis behalten aber nur dann wenn er diesen auch finanziert hat.

Rufe doch mal die Ausbildungsfirma an und frage ob die, dir einen Neuen Ausweis ausstellen, gegen eine geringe Gebühr.

www.arbeitsschutzseminare.de

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Solltest Du eine solide Ausbildung von mindestens 2 Tagen absoviert haben ist dieser Schein gültig. Aber dann wieder nur wenn es nicht auf INNERBETRIEBLICH beschrängt ist. Die jährliche Nachschulung von mindestens 4 h sollten nicht vergessen werden.

www.arbeitsschutzseminare.de

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Hallo,

ich bilde seit Jahren selbst aus. Solange der Gurt zu geht und ich das Lenkrad bewegen kannsollte man fahren können. Ab einem Körpergewicht, wo es schwerfällt, rückwärts zu schauen sollte es funktionieren. Geh doch mal zu einer Fahrschule fürGabelstapler und setz dich drauf!

Viel Glück

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Allgemeine Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer Stufe1 nach BGG 925

Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Regalen fahren, ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Ohne eine qualifizierte Ausbildung würden Sie - auch wenn Sie schon lange einen Kfz-Führerschein besitzen - andere und sich selbst in Gefahr bringen. Im Ernstfall würden Sie ohne Versicherungsschutz dastehen.

In dieser mehrtägigen Ausbildung erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Führen von Gabelstaplern nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925. Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen. Sie werden mit dem Umgang, der Steuerung und Technik der Maschine soweit vertraut gemacht, dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiken eingehen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden. Im praktischen Teil erhalten Sie ausreichend Gelegenheit, in vorgegebenen Übungen den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug praxisnah einzuüben.

Oberstes Ziel der Ausbildung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu bieten. Teilnehmerkreis

Diese Ausbildung richtet sich an zukünftige Gabelstaplerfahrer/-innen, die noch keine Kenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand besitzen.

Inhalte Ein Unternehmer, der im Betrieb Gabelstapler einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher und zweckentsprechend, aber auch wirtschaftlich umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist qualifiziertes Personal. Mit dem Inkrafttreten des berufgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 im Jahre 2002 wird eine mehrtägige Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben. Kommt ein neuer Mitarbeiter in den Betrieb, so muss der Unternehmer sicherstellen, dass eine richtige Ausbildung durchlaufen wurde und den Mitarbeiter schriftlich beauftragen.

Das Seminar setzt diese Vorgaben an eine allgemeine Gabelstaplerfahrer-Ausbildung (Stufe 1) um.

Die Schwerpunkte des Seminars sind: •Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen •Aufbau / Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten •Antriebsarten •Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen •Umgang mit Last und Sondereinsätze •Verkehrsregeln und Verkehrswege •Einweisung / tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler •Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme •Hinweise auf Gefahrstellen •Praktische Fahr- und Stapelübungen nach BGG 925 •Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers •Abschlussprüfung in Theorie und Praxis

Voraussetzung •18 Jahre alt (in Ausnahmefällen ab 16 Jahre möglich) •körperlich geeignet •geistige und charakterliche Eignung

HinweisSchriftl. Prüfung auch in einigen Fremdsprachen möglich.Abschluss Fahrerausweis/Befähigung zum Führen von Gabelstaplern (Stufe 1) und Zertifikat.

Dauer 2 bis 5 Tage

Übrigens: Die Berufgenossenschaft schreibt vor, mind. 1 Tag Theorie und mind. 1 Tag Praxis, Leider halten sich nicht alle daran.

www.arbeitsschutzseminare.de

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Die PKW Fahrerlaubnis benötigst Du nur für öffentliche Wege und Starßen. Also kannst Du in Betrieben Gabelstapler fahren. Unterscheide aber was ist öffentlich und was ist privat. Privatgelände muss durch eine Schranke geschlossen sein oder durch Personal überwacht.

LG

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Hallo, für die Beurteilung, ob Du einen Stapler fahren kannst, aus medizinscher Sicht kann nur eine geeignete Person beurteilen. Heute kann sich auch von einen "normalen Arzt ein Bescheinigung (G25) erhalten. Es muss kein Arbeitsmediziner sein!

Gruss von www.arbeitsschutzseminare.de

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