Danke für die Antworten, ich hatte die Frage schon einmal gestellt, einige möchten jedoch Näheres erfahren. Deswegen hier noch einmal ausführlich. ich zog letztes Jahr im August in die Wohnung ein. ich heize sehr sparsam. nie die Küche, nie das Bad, sondern nur das eine Zimmer. Bei der Ablesung war nur der Hauswart in meiner Wohnung mit dabei. Jetzt bekam ich die Abrechnung, und musste feststellen, dass mein Verbrauch geschätzt wurde. In der Begründung stand erst einmal gar nichts. Auf Anfrage, erhielt ich vom Vermieter die Abrechnung von der ISTA. Darin stand, dass "Geräte/Raum nicht rückgängig" waren. Komischerweise befanden sich jedoch als ich nachhause kam, an meinen Heizkörpern neue Verbrauchserfasser. Damit konfrontierte ich meinen Vermieter. Die ISTA meinte dazu, dass sie die Röhrchen die letzten Jahre zuvor nicht ablesen konnten, dass sie nicht in die Wohnung hereingelassen wurden. Das wusste natürlich auch der Vermieter. Die ISTA schreibt "… Messampullen der Heizkostenverteiler in der Nutzeinheit … konnten im Rahmen der letzten Hauptablesung nicht ausgetauscht werden. Daher können wir Ablesewerte vom 13.5.2010 nicht für die Erstellung der Heizkostenabrechnung verwenden: Hier wurde ein Zweijahresverbrauch ab gelesen. Zur Ermittlung der Verbrauchswerte muss daher eine Folgeschätzung durchgeführt werden…." Weiterhin wurde auf folgende Punkte verwiesen: die Kommentierung zur DIN 4713 (durch EN 835 ersetzt und aktualisiert) sagt aus, dass die Erfassungsgeräte zur Vermeidung einer Folgeschätzung rechtzeitig betriebsbereit gemacht werden müssen. Soweit ich mittlerweile weiß, ist es Pflicht des Vermieters, dafür zu sorgen, dass die Verbrauchsmessgeräte ordnungsgemäß an der Heizung angebracht und auch funktionstüchtig sind. Ich habe auch einmal die Abrechnungen der letzten Jahre, aus meinen anderen Wohnungen verglichen und dort jedes Mal sogar eine Nachzahlung erhalten. Mein jetziger Vermieter schreibt mir, dass ich mit der Schätzung noch gut davon gekommen sei und verweist mich ständig an die ISTA. Ich habe ihm auch vorgeschlagen, dass wir einfach bis zur nächsten Abrechnung warten, dann würden wir sehen, wie mein tatsächlicher Verbrauch sei. Darauf geht er jedoch nicht ein und meint ganz frech, für ihn sei die Sache erledigt. In meiner ersten Wohnung in Berlin, mit 45 m² hatte ich einen Verbrauchswert von 4,798 Einheiten. Dieser Wert machte 50 % der Heizkosten aus und dann wurden noch 50 % mit dem Haus verrechnet. So kam ich auf 110 Euro. Hier kam dann noch Warmwasser hinzu, ich bekam letztendlich jedoch 136 € zurück. In meiner zweiten Wohnung in Berlin, mit 45 m² hatte ich einen Verbrauchwert von 4,875 VE. Das entsprach hier 70 % Verbrauchskosten (62 €) + 30 % Grundkosten (35 €). Zusammen 97 €. Dann kam noch Warmwasser dazu, und ich bekam letztendlich 54 € zurück. In meiner jetzigen Wohnung in Berlin, mit 33 m² wurde ich geschätzt !!! 50 % Grundkosten Heizung (136 €) und 50 % Verbrauchskosten Heizung geschätzt (8,76 VE) Achtung bei 33 m² (140 €). Zusammen 275 €. Dazu kommen noch die Nutzerwechselgebühr (20 €) Ihre Abrechnung: Gesamtkosten 295 €, Vorauszahlung 216 €, Nachzahlung 80 € ich weiß ,80 € mag nicht sehr viel erscheinen, wenn man jedoch extra nicht im Bad und in der Küche heizt, um Geld zu sparen, und es dann heißt, der Verbrauch wurde geschätzt, da die Röhrchen nicht abgelesen werden konnten so grenzt das für mich an Betrug. Zumal es nicht am Mieter ist, zu wissen, ob die Röhrchen funktionsfähig sind oder nicht. Der Vermieter muss aus den Vorjahren wissen, dass die Heizung geschätzt wurde, und nach dem Auszug des Mieters, dafür sorgen, dass alles wieder korrekt ist. Bei der Rechtsberatung war ich übrigens schon, dieser Typ hatte nur irgendwie gar keine Lust sich mit meiner Lappalie beschäftigen. Und was den Mieterverein angeht, so muss man drei Monate vorher Mitglied sein, damit einem geholfen wird. Also, wie geht man vor Gericht? Kann ich damit vor Gericht oder habe ich keine Chance?
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